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Ratgeber

Was kostet eine Eventlocation und was steckt im Preis?

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Was ein Saal kostet, legt jedes Haus selbst fest: Für Miete, Menüpreise und Korkgeld, den Aufschlag für mitgebrachte Getränke, gibt es keine veröffentlichte Preisliste. Belegt sind 7 Prozent Steuer auf Essen, 19 Prozent auf Getränke und ab 30,40 Euro ohne Steuer für Musik. Den Rest zeigen drei Angebote mit derselben Leistung.

Steuer auf Essen in der Gastronomie
7 Prozent
Umsatzsteuergesetz, Paragraph 12 Absatz 2 Nummer 15, Stand 1. Januar 2026
Steuer auf Getränke
19 Prozent
Umsatzsteuergesetz, Paragraph 12 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 15, Stand 1. Januar 2026
Musikgebühr, Raum bis 100 Quadratmeter
30,40 Euro ohne Steuer
GEMA, Vergütungssätze M-V, Abschnitt II Ziffer 1, Stand 1. April 2026
Runder Tisch mit weißer Tischdecke in einem festlich beleuchteten Saal, darauf eine geschlossene Mappe, ein graues Notizbuch, ein goldener Füller und ein kleines Blumengesteck.
Vor der Buchung lohnt es sich, in Ruhe zu vergleichen, was im Preis steckt und was extra kostet. Bild: KI generiert.

Was steht im Angebot einer Eventlocation?

Ein Angebot für einen Saal nennt selten nur eine Zahl. Bis zu acht Posten stehen nebeneinander, und erst zusammen ergeben sie den Betrag, den Sie überweisen. Wer zwei Angebote vergleicht, muss wissen, welche Posten schon in der Summe stecken.

Vier dieser Posten haben eine belegte Zahl. Auf Essen liegen 7 Prozent Steuer, auf Getränke 19 Prozent. Servicekräfte verdienen mindestens 13,90 Euro brutto je Stunde. Die Musikgebühr beginnt bei 30,40 Euro je Veranstaltung, und in Kiel kostet die vorübergehende Erlaubnis zum Alkoholausschank mindestens 50 Euro. Alle anderen Preise verhandelt jedes Haus für sich.

Die acht Posten eines Angebots, jeweils mit der Frage an das Haus und dem, was dazu belegt ist.
PostenWas dahinterstecktFrage an das HausWas belegt ist
RaummieteDer Saal für einen festen ZeitraumZählt die Zeit ab Aufbau oder ab Feierbeginn?Keine veröffentlichte Preisliste
Mindestumsatz statt MieteDer Saal ist mietfrei, dafür zahlen Sie garantiert einen Mindestbetrag für Essen und GetränkeWas zählt darauf, auch die Technik?Keine veröffentlichte Preisliste
Essen und GetränkeMenü je Gast, Getränkepauschale oder Abrechnung nach VerbrauchPauschal oder nach Verbrauch?7 Prozent Steuer auf Essen, 19 Prozent auf Getränke
TechnikTon, Licht, Beamer, Leinwand und BetreuungIst eine Person zur Bedienung dabei?Keine veröffentlichte Preisliste
PersonalService, Küche, Einlass, Garderobe und ReinigungWie viele Stunden je Person rechnet das Haus?Mindestlohn 13,90 Euro je Stunde seit 1. Januar 2026
MusikgebührVergütung an die GEMA, nach Raumgröße gestaffeltMeldet das Haus die Musik an oder Sie?Ab 30,40 Euro ohne Steuer je Veranstaltung
Erlaubnis zum AlkoholausschankVorübergehende Erlaubnis der Stadt, falls das Haus keine dauerhafte hatHat das Haus eine dauerhafte Erlaubnis für den Raum?In Kiel mindestens 50 Euro Gebühr
Korkgeld und TellergeldAufschlag für mitgebrachte Getränke (Korkgeld) oder mitgebrachtes Essen (Tellergeld)Ist Mitbringen erlaubt, und wie wird der Aufschlag berechnet?Keine veröffentlichte Preisliste

Gibt es einen Durchschnittspreis für Eventlocations?

Nein. Für Saalmiete, Menüpreise, Korkgeld und Tellergeld gibt es in Deutschland weder eine Preisliste noch eine veröffentlichte Erhebung. Keine Behörde legt fest, was ein Saal kostet, und niemand misst regelmäßig, was die Häuser verlangen. Jedes Haus kalkuliert selbst und verhandelt mit Ihnen. Eine Zahl für die Saalmiete nennen wir deshalb nicht.

Das Statistische Bundesamt misst nur, wie sich Preise verändern, nicht wie hoch sie sind. Im August 2026 lagen die Preise in Gaststätten und Restaurants um 3,1 Prozent über dem Vorjahresmonat, die Preise insgesamt um 2,9 Prozent. Das gilt, obwohl der Steuersatz auf Essen seit dem 1. Januar 2026 von 19 auf 7 Prozent gesenkt wurde. Ein Angebot aus dem Vorjahr taugt deshalb nicht mehr als Maßstab.

Belastbar ist deshalb nur ein schriftliches Angebot für Ihren Termin, Ihren Wochentag und Ihre Gästezahl. Holen Sie drei Angebote mit derselben Beschreibung ein. Die Spanne zwischen diesen dreien ist Ihr Preisbild.

Was kostet die GEMA-Gebühr für Ihre Feier?

Läuft auf Ihrer Feier Musik und gilt die Feier als öffentlich, wird eine Gebühr an die GEMA fällig. Die GEMA zieht das Geld für Komponisten und Textdichter ein. Öffentlich ist eine Feier schon dann, wenn Mitarbeitende oder Vereinsmitglieder kommen.

Für Musik vom Laptop oder von der CD rechnet die GEMA je Veranstaltung und nach der Größe des Raumes. Der Mindestbetrag beginnt bei 30,40 Euro für einen Raum bis 100 Quadratmeter und steigt auf 152,00 Euro für einen Raum bis 500 Quadratmeter, jeweils ohne Steuer. Für 200 Quadratmeter sind es 60,80 Euro, für 300 Quadratmeter 91,20 Euro.

Die Musikgebühr der GEMA je Veranstaltung nach Raumgröße, Stand 1. April 2026. Die Beträge gelten ohne Steuer, dazu kommen 7 Prozent. Die mittlere Spalte gilt bis 1,69 Euro Eintrittspreis ohne Steuer.
Größe des RaumesMindestbetragZuschlag je weitere 0,85 Euro Eintrittspreis
bis 100 Quadratmeter30,40 Euro8,70 Euro
bis 200 Quadratmeter60,80 Euro17,40 Euro
bis 300 Quadratmeter91,20 Euro26,10 Euro
bis 400 Quadratmeter121,60 Euro34,80 Euro
bis 500 Quadratmeter152,00 Euro43,50 Euro
je weitere 100 Quadratmeter30,40 Euro8,70 Euro

Die Sätze gelten für Musik bis zu 8 Stunden. Danach kommen je weitere 2 Stunden 25 Prozent des Grundbetrags dazu, und Pausen über 15 Minuten zählen nicht mit. In einem Saal mit 250 Quadratmetern läuft von 19 bis 3 Uhr Musik. Das sind genau 8 Stunden, also 91,20 Euro.

Laden Sie Gäste zur Firmenfeier ein und verlangen keinen Eintritt, teilt die GEMA Ihre Kosten für DJ, Band und Technik durch die Gästezahl und rechnet damit den Tarif aus. Dann kann der Betrag über dem Mindestbetrag liegen.

Läuft Musik ohne vorherige Anmeldung, verlangt die GEMA in der Regel 100 Prozent Zuschlag. Aus 91,20 Euro werden dann 182,40 Euro ohne Steuer. Anmelden muss zuerst, wer die Feier organisiert und bezahlt, also meist Sie. Mithaften kann aber auch das Haus, weil es den Raum stellt. Klären Sie deshalb vor der Unterschrift, wer die Musik anmeldet.

7 Prozent Steuer auf Essen, 19 Prozent auf Getränke

Auf der Schlussrechnung einer Eventlocation stehen oft mehrere Steuersätze nebeneinander. Das ist kein Fehler des Hauses. Seit dem 1. Januar 2026 gelten dauerhaft 7 Prozent auf Essen und 19 Prozent auf Getränke, denn das Gesetz nimmt Getränke von der Ermäßigung ausdrücklich aus. Eine Getränkepauschale wird deshalb anders besteuert als ein Menüpreis, auch wenn beide je Gast abgerechnet werden.

Die reine Saalmiete ist in der Regel steuerfrei, weil das Gesetz die Vermietung von Grundstücken befreit. Ausgenommen sind Maschinen und Anlagen, die zum Betrieb gehören. Ob eine Ton- oder Lichtanlage dazuzählt, klärt das Haus im Einzelfall. Auf die Musikgebühr der GEMA kommen 7 Prozent Steuer. Für Technik, Personal, Reinigung, Korkgeld und Tellergeld steht meist der Regelsatz von 19 Prozent auf der Rechnung.

Achten Sie darauf, ob ein Angebot mit oder ohne Steuer rechnet. Sonst vergleichen Sie zwei Zahlen, die um bis zu 19 Prozent auseinanderliegen. Privatleute können die Steuer nicht zurückholen, für sie zählt der Preis mit Steuer. Firmen mit Vorsteuerabzug holen sich die Steuer auf Essen, Getränke und Technik dagegen in der Regel vom Finanzamt zurück und vergleichen die Beträge ohne Steuer. Was für Ihren Betrieb gilt, sagt Ihnen Ihre Steuerberatung.

Wann ist ein Mindestumsatz günstiger als die Miete?

Ein Haus kann auf zwei Arten rechnen. Entweder Sie zahlen eine feste Raummiete und rechnen Essen und Getränke nach Verbrauch ab. Oder der Saal ist mietfrei, und Sie sichern dafür einen Mindestumsatz zu. Das ist ein Betrag, den Sie an Essen und Getränken auf jeden Fall bezahlen, auch wenn Ihre Gäste weniger verzehren.

Für das Haus ist das eine Absicherung: Es vermietet den Saal ohne Miete und will trotzdem sicher etwas verdienen. Der Mindestumsatz ist keine Anzahlung, die später verrechnet wird, und keine Kaution, die Sie zurückbekommen. Bleiben Ihre Gäste darunter, zahlen Sie den Rest trotzdem. Das Modell lohnt sich, wenn Sie sicher viel verzehren, und wird teuer, wenn die Gästezahl schwankt oder die Feier früh endet.

Raummiete oder Mindestumsatz: welches Modell passt zu Ihrer Feier

Steht Ihre Gästezahl schon ziemlich sicher fest?

Ja

Liegt Ihr erwarteter Verzehr über dem geforderten Mindestumsatz?

Ja

Nehmen Sie den Mindestumsatz. Sie erreichen ihn ohnehin, und die Miete entfällt.

Nein

Nehmen Sie die Miete. Beim Mindestumsatz zahlten Sie die Differenz ohne Gegenwert.

Nein

Dürfen Sie die Gästezahl vor dem Termin nach unten korrigieren?

Ja

Der Mindestumsatz ist vertretbar, wenn er mit der Gästezahl sinkt. Lassen Sie die Frist im Vertrag festhalten.

Nein

Nehmen Sie die Miete. Ein starrer Mindestumsatz legt das ganze Risiko auf Sie.

Wie vergleichen Sie Angebote für eine Eventlocation?

Die Reihenfolge entscheidet mit. Wer zuerst nach dem Preis fragt, bekommt Zahlen, die sich nicht vergleichen lassen. Wer zuerst beschreibt, was er braucht, bekommt Angebote auf derselben Grundlage.

  1. Schreiben Sie Ihre Eckdaten auf: Datum, Uhrzeit von Aufbau bis Ende, Gästezahl, Bestuhlung, Musik und Alkohol.
  2. Schicken Sie allen Häusern dieselbe Beschreibung. Nur dann sind die Antworten vergleichbar, und Sie merken sofort, wer etwas weglässt.
  3. Verlangen Sie ein Angebot, das Miete, Essen und Getränke, Technik, Personal, Musik, Alkoholerlaubnis und Korkgeld einzeln aufführt, je Posten mit Menge, Einzelpreis und Steuersatz.
  4. Prüfen Sie, ab wann die gebuchte Zeit läuft. Aufbau, Dekoration und Abbau am Folgetag können ein versteckter Kostenblock sein.
  5. Fragen Sie, wer die Musik bei der GEMA anmeldet und ob die Gebühr im Preis steckt.
  6. Klären Sie den Alkoholausschank: Hat das Haus eine dauerhafte Erlaubnis für den Raum, oder müssen Sie eine vorübergehende beantragen?
  7. Lassen Sie sich die Stornostaffel zeigen, bevor Sie unterschreiben. Das ist die Liste, wie viel Prozent Sie je nach Absagetermin zahlen.
  8. Rechnen Sie beide Preismodelle mit Ihrer Gästezahl durch und entscheiden Sie erst dann zwischen Miete und Mindestumsatz.

Häufige Fragen

Was kostet die GEMA für eine Feier in einem Saal mit 200 Quadratmetern?

Die GEMA verlangt für Musik vom Laptop oder von der CD in einem Raum bis 200 Quadratmeter mindestens 60,80 Euro ohne Steuer, dazu kommen 7 Prozent Steuer. Das gilt bei einem Eintrittspreis bis 1,69 Euro und für Musik bis zu 8 Stunden. Danach steigt der Betrag je weitere 2 Stunden um 25 Prozent.

Warum steht auf der Rechnung einer Eventlocation keine Steuer auf die Saalmiete?

Das Gesetz befreit die Vermietung von Grundstücken von der Umsatzsteuer, und ein Saal ist Teil eines Grundstücks. Deshalb steht auf der reinen Saalmiete in der Regel keine Steuer. Essen, Getränke und andere Leistungen des Hauses werden dagegen besteuert.

Gibt es einen Durchschnittspreis pro Quadratmeter für die Miete eines Veranstaltungsraums?

Nein, für die Miete eines Veranstaltungsraums gibt es in Deutschland keinen Durchschnittspreis je Quadratmeter. Es existiert weder eine Preisliste noch eine veröffentlichte Erhebung, aus der sich ein Durchschnitt berechnen ließe. Verlässlich ist allein ein schriftliches Angebot für Ihren Termin und Ihre Gästezahl.

Muss ich für eine private Hochzeitsfeier im gemieteten Saal GEMA zahlen?

Meist nein: Feiern nur Familie und enge Freunde, fällt keine GEMA-Gebühr an, weil die Feier nicht öffentlich ist. Bei Kollegen, Vereinsmitgliedern oder Gästen, die Sie nicht eng kennen, fällt die Gebühr an. Je größer die Feier, desto eher gilt sie als öffentlich, und im Streitfall müssen Sie die private Feier beweisen.

Ist ein Mindestumsatz günstiger als eine Raummiete?

Ein Mindestumsatz ist günstiger, wenn Ihre Gästezahl feststeht und Sie ohnehin mehr verzehren, als das Haus verlangt. Bleiben die Gäste darunter, zahlen Sie den Rest ohne Gegenleistung. Klären Sie vor der Unterschrift, was auf den Mindestumsatz zählt und ob er mit einer kleineren Gästezahl sinkt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Vergütungssätze M-V, Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter, Fassung ab 1. April 2026, GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte,
  2. Paragraph 12 Umsatzsteuergesetz, Steuersätze, mit Absatz 2 Nummer 15 zu Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraph 4 Nummer 12 Umsatzsteuergesetz, Steuerbefreiung der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Paragraph 551 Bürgerliches Gesetzbuch, Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten bei Wohnraum, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Paragraph 12 Gaststättengesetz, Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs aus besonderem Anlass, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Paragraph 1 der Fünften Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns, 13,90 Euro ab 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab 1. Januar 2027, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Inflationsrate im August 2026 bei plus 2,9 Prozent, mit der Preisentwicklung für Gaststättendienstleistungen, Pressemitteilung Nr. 320 vom 10. September 2026, Statistisches Bundesamt (Destatis),
  8. GEMA, Anmeldung von Musiknutzungen, Kontrollkostenzuschlag und Verhältnis zur GVL, Stand 29. April 2026, Industrie- und Handelskammer Hannover,
  9. Alkoholausschank zu besonderen Anlässen, Gestattungen gemäß Paragraph 12 Gaststättengesetz, Antragsfrist drei Wochen und Gebühr ab 50 Euro, Landeshauptstadt Kiel, Bürger- und Ordnungsamt,
  10. Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), Fassung Juli 2014, mit Paragraph 1 Absatz 2 zur Ermittlung der Besucherzahl, Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz,

Wo künstliche Intelligenz mitgeholfen hat

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Locationseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Sie hat außerdem anhand der Namen die Einträge ausgewählt, die offensichtlich keine Eventlocation sind. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.