Darf eine Location den Preis nachträglich erhöhen?
Nein, nicht einfach so. Mit Ihrer Unterschrift haben Sie und die Location einen Preis vereinbart, und daran sind beide gebunden. Gestiegene Kosten für Personal, Strom oder Lebensmittel trägt grundsätzlich die Location, so wie Sie das Risiko tragen, dass weniger Gäste kommen.
Anders ist es nur, wenn der Vertrag eine Preiserhöhung ausdrücklich zulässt. Solche Klauseln stehen meist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, also im Kleingedruckten. Ob sie gelten, hängt vom Abstand zwischen Unterschrift und Feier ab und davon, wie klar die Klausel formuliert ist.
Wann ist eine Preisklausel im Vertrag unwirksam?
Für Privatleute gilt eine feste Grenze: Soll die Feier innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss stattfinden, ist eine Klausel im Kleingedruckten, die eine Preiserhöhung erlaubt, unwirksam. Buchen Sie also im Juni für eine Feier im September, darf die Location den Preis nicht über eine solche Klausel anheben.
Liegt die Feier mehr als 4 Monate nach der Unterschrift, kann eine Preisklausel gelten. Sie muss dann aber klar und verständlich sein. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein nennt dafür drei Anforderungen: Die Klausel muss nachvollziehbar sagen, welche Kosten den Preis bestimmen, sie muss überprüfbar sein, und sie muss sinkende Kosten genauso weitergeben wie steigende. Eine Klausel wie "Preisänderungen vorbehalten" erfüllt das nicht.
Ihre Lage hängt also vor allem davon ab, wie viel Zeit zwischen Unterschrift und Feier liegt und wie die Klausel aussieht. Die Grenze von 4 Monaten gilt dabei nur für das Kleingedruckte, nicht für eine Absprache, die Sie einzeln ausgehandelt haben.
| Ihre Lage | Preisklausel im Kleingedruckten | Was gilt |
|---|---|---|
| Feier bis 4 Monate nach der Unterschrift | vorhanden | Unwirksam, es gilt der vereinbarte Preis |
| Feier mehr als 4 Monate nach der Unterschrift | vorhanden, klar und mit Kosten begründet | Kann gelten, prüfen Sie die Rechnung |
| Feier mehr als 4 Monate nach der Unterschrift | vorhanden, aber unklar | Unwirksam, es gilt der vereinbarte Preis |
| Beliebiger Termin | keine | Es gilt der vereinbarte Preis |
| Beliebiger Termin | einzeln ausgehandelt | Es gilt, was Sie vereinbart haben |
Was gilt, wenn eine Firma die Location bucht?
Bucht eine Firma, etwa für die Weihnachtsfeier oder eine Tagung, gilt die feste Grenze von 4 Monaten nicht. Das Gesetz schützt Unternehmen beim Kleingedruckten weniger als Privatleute. Eine Klausel kann aber auch hier unwirksam sein, wenn sie die Firma unangemessen benachteiligt oder unklar ist.
Firmen sollten deshalb vor der Unterschrift einen Festpreis bis zum Termin aushandeln. Wie Sie eine Tagung oder Firmenfeier insgesamt planen, steht im Ratgeber zur Location für die Firmenfeier.
Was ist mit Energiezuschlag und gestiegenen Kosten?
Ein Energiezuschlag oder ein Aufschlag für teurere Lebensmittel ist nichts anderes als eine Preiserhöhung. Für ihn gelten dieselben Regeln. Steht nichts dazu im Vertrag, müssen Sie ihn nicht zahlen.
Nur in seltenen Ausnahmefällen kann eine Seite verlangen, dass der Vertrag angepasst wird, ohne dass eine Klausel es vorsieht. Das setzt voraus, dass sich die Umstände nach der Unterschrift schwerwiegend verändert haben und dass ein Festhalten am alten Preis nicht zumutbar ist. Gewöhnliche Preissteigerungen reichen dafür nicht, denn mit ihnen muss jede Location rechnen.
Was ändert die gesunkene Steuer auf Essen?
Seit dem 1. Januar 2026 kommen auf Essen in der Gastronomie 7 Prozent Umsatzsteuer statt vorher 19 Prozent. Für ein Menü, das ohne Steuer 50 Euro kostet, waren mit 19 Prozent 59,50 Euro fällig, mit 7 Prozent sind es 53,50 Euro. Auf Getränke bleiben es 19 Prozent.
Haben Sie Ihre Feier mindestens 4 Kalendermonate vor der Steueränderung gebucht und einen Preis mit Steuer vereinbart, sieht das Gesetz einen Ausgleich vor. Ändert sich der Steuersatz, kann die eine Seite von der anderen einen angemessenen Ausgleich verlangen. Sinkt die Steuer, können also Sie einen Ausgleich fordern. Steigt sie, kann es die Location.
Fragen Sie deshalb bei einer Buchung aus dem Jahr 2025 nach, ob die gesunkene Steuer auf das Essen in Ihrem Preis schon berücksichtigt ist. Was im Angebot sonst steckt, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Eventlocation.
So reagieren Sie auf eine Preiserhöhung
- Suchen Sie im Vertrag und im Kleingedruckten nach einer Klausel zu Preisänderungen.
- Rechnen Sie aus, wie viele Monate zwischen Unterschrift und Feier liegen.
- Widersprechen Sie der Erhöhung schriftlich und verlangen Sie eine Begründung mit Zahlen.
- Zahlen Sie nur den vereinbarten Preis, oder zahlen Sie unter Vorbehalt, wenn die Feier sonst gefährdet ist.
- Fordern Sie zu viel Gezahltes zurück. Dafür haben Sie 3 Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres.
- Lassen Sie sich bei einer Verbraucherzentrale beraten, wenn die Location auf der Erhöhung besteht.
Steht im Vertrag eine Klausel, die eine Preiserhöhung erlaubt?
Liegt Ihre Feier mehr als 4 Monate nach der Unterschrift?
Die Klausel kann gelten, wenn sie klar sagt, wann und um wie viel der Preis steigt. Lassen Sie sie im Zweifel prüfen.
Als Privatperson müssen Sie nicht zahlen. Die Klausel ist unwirksam.
Sie müssen nicht zahlen. Es gilt der vereinbarte Preis.
Häufige Fragen
Darf eine Location den Preis nach der Buchung erhöhen?
Eine Location darf den Preis nach der Buchung nur erhöhen, wenn der Vertrag es wirksam erlaubt. Steht dazu nichts im Vertrag, gilt der vereinbarte Preis. Gestiegene Kosten allein sind kein Grund für einen Aufschlag.
Ist eine Preiserhöhung für eine Feier in drei Monaten erlaubt?
Nein, für Privatleute ist eine Preiserhöhung über das Kleingedruckte unwirksam, wenn die Feier innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss stattfindet. Das gilt auch, wenn die Location eine entsprechende Klausel im Vertrag hat. Eine einzeln ausgehandelte Absprache ist davon nicht erfasst.
Muss ich einen Energiezuschlag der Location bezahlen?
Einen Energiezuschlag müssen Sie nur zahlen, wenn der Vertrag ihn wirksam vorsieht. Ohne Klausel trägt die Location gestiegene Energiekosten selbst. Widersprechen Sie einem nachträglichen Zuschlag schriftlich.
Bekomme ich Geld zurück, weil die Steuer auf Essen 2026 gesunken ist?
Haben Sie mindestens 4 Kalendermonate vor der Steueränderung einen Preis mit Steuer vereinbart, können Sie einen angemessenen Ausgleich verlangen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten auf Essen 7 Prozent statt 19 Prozent. Fragen Sie die Location, ob Ihr Preis das schon berücksichtigt.
Gilt die 4-Monats-Grenze bei Preiserhöhungen auch für Firmen?
Nein, die feste Grenze von 4 Monaten schützt nur Privatleute. Für Firmen kann eine Preisklausel trotzdem unwirksam sein, wenn sie unklar ist oder die Firma unangemessen benachteiligt. Firmen handeln deshalb am besten einen Festpreis bis zum Termin aus.
