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Endabrechnung und Kaution nach der Feier prüfen

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Prüfen Sie die Schlussrechnung Posten für Posten gegen Vertrag und Angebot, vor allem Getränke nach Verbrauch, Verlängerungsstunden und Schäden. Die Kaution muss die Location zurückzahlen, sobald sie sie nicht mehr als Sicherheit braucht. Normale Abnutzung zahlen Sie nicht, und Forderungen der Location wegen Schäden verjähren 6 Monate nach der Rückgabe des Saals.

Schadensforderungen der Location verjähren nach
6 Monaten
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraph 548 Absatz 1, Stand 3. Oktober 2026
Ihr Anteil an normaler Abnutzung
0 Euro
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraph 538, Stand 3. Oktober 2026
Rückzahlung der Kaution verjährt nach
3 Jahren
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraph 195, Stand 3. Oktober 2026
Zwei Servicekräfte und eine Gastgeberin gehen nach einer Feier durch einen hellen Festsaal, links stehen Flaschen und Kisten auf langen Tischen
Ein gemeinsamer Rundgang am Ende der Feier erspart später den Streit über Flaschen und Schäden. Bild: KI generiert.

Was steht auf der Schlussrechnung einer Location?

Ein paar Tage nach der Feier schickt die Location die Schlussrechnung. Darauf steht, was nach Verbrauch oder nach Stunden abgerechnet wird, und davon geht ab, was Sie schon bezahlt haben. Je mehr Posten nach Verbrauch laufen, desto mehr gibt es zu prüfen.

  • Miete oder Mindestumsatz, so wie im Vertrag vereinbart
  • Essen je Gast, mit der Zahl der Gäste, die tatsächlich gekommen sind
  • Getränke nach Verbrauch oder als Pauschale je Gast
  • Verlängerung über die vereinbarte Endzeit hinaus, meist je Stunde
  • Personal, Reinigung, Technik, Korkgeld und Tellergeld
  • Schäden, falls die Location welche festgestellt hat
  • Abzug der Anzahlung und am Ende die Verrechnung oder Rückzahlung der Kaution

Wie prüfen Sie die Getränke nach Verbrauch?

Getränke nach Verbrauch sind der Posten, über den am häufigsten gestritten wird. Am Abend selbst behält kaum jemand den Überblick, und am nächsten Tag lässt sich nichts mehr nachzählen. Klären Sie deshalb schon vor der Feier, wie gezählt wird.

Am sichersten zählen Sie am Ende gemeinsam mit der Location: leere und angebrochene Flaschen, Fässer und die Liste der Bestellungen an der Bar. Lassen Sie sich das Ergebnis mit Datum und Unterschrift aufschreiben. Haben Sie eigene Getränke mitgebracht, gehört die Zahl der geöffneten Flaschen für das Korkgeld bei mitgebrachten Getränken in dieselbe Liste.

Die Posten der Schlussrechnung, die Sie am häufigsten nachprüfen müssen, und woran Sie das tun.
PostenWoran Sie ihn prüfenWelcher Beleg hilft
Getränke nach VerbrauchPreise laut Angebot, Menge laut gemeinsamer ZählungZählliste mit Unterschrift
Zahl der GästeGästezahl, die Sie zuletzt gemeldet habenIhre letzte schriftliche Meldung
VerlängerungVereinbarte Endzeit und Preis je StundeVertrag und Uhrzeit, zu der die Musik endete
Reinigung und PersonalOb der Posten im Angebot schon enthalten warAngebot mit Einzelposten
SchädenOb der Schaden schon vor der Feier da warFotos und Übergabeprotokoll

Wer zahlt für Schäden im Saal?

Für normale Abnutzung zahlen Sie nichts. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass der Mieter Veränderungen nicht zu vertreten hat, die durch den vereinbarten Gebrauch entstehen. Ein paar Kratzer im Boden nach einer Tanzfläche oder Spuren an Stühlen, die den ganzen Abend genutzt wurden, gehören dazu.

Anders ist es bei echten Schäden, etwa einem zerbrochenen Spiegel oder einem Brandloch in der Tischdecke. Kommt es zum Streit, entscheidet oft, wer den Zustand vor und nach der Feier belegen kann. Fotos vom Saal helfen deshalb beiden Seiten.

Für Forderungen wegen Schäden hat die Location nicht unbegrenzt Zeit. Sie verjähren 6 Monate, nachdem Sie den Saal zurückgegeben haben. Meldet sich die Location erst danach mit einer Rechnung für einen angeblichen Schaden, können Sie sich auf diese Frist berufen.

  1. Gehen Sie vor der Feier mit der Location durch den Saal und fotografieren Sie Boden, Wände, Möbel und Technik.
  2. Lassen Sie vorhandene Schäden in ein kurzes Übergabeprotokoll schreiben.
  3. Gehen Sie nach der Feier noch einmal gemeinsam durch den Saal und fotografieren Sie erneut.
  4. Unterschreiben Sie ein Protokoll nur, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind.

Wann bekommen Sie die Kaution zurück?

Die Kaution ist eine Sicherheit für mögliche Schäden und offene Rechnungen. Die Location muss sie zurückgeben, sobald sie sie dafür nicht mehr braucht. Eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht. Der Bundesgerichtshof billigt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Prüfung zu, und wie lang sie ist, hängt vom Einzelfall ab.

Bei einem Saal, den Sie für einen Abend gemietet haben, ist meist schnell klar, ob etwas beschädigt ist und welche Posten noch offen sind. Vereinbaren Sie deshalb schon im Vertrag, bis wann die Location die Kaution zurückzahlt oder mit der Schlussrechnung verrechnet. Wie hoch Kaution und Anzahlung sein dürfen, steht im Ratgeber zum Vertrag für den Veranstaltungsraum.

Behält die Location einen Teil der Kaution, muss sie sagen, wofür. Pauschale Abzüge ohne Begründung müssen Sie nicht hinnehmen. Ihr Anspruch auf Rückzahlung verjährt erst nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist.

So gehen Sie bei Streit über die Abrechnung vor

Die meisten Fehler auf einer Schlussrechnung sind Versehen und lassen sich mit einem Anruf oder einer E-Mail klären. Wird es ernst, hilft eine klare Reihenfolge.

Was Sie mit einer strittigen Schlussrechnung tun

Ist jeder Posten im Vertrag oder im Angebot vereinbart?

Ja

Stimmen Mengen und Preise mit Ihrer Zählung überein?

Ja

Zahlen Sie die Rechnung und fordern Sie die Kaution mit einer Frist zurück.

Nein

Zahlen Sie den unstrittigen Teil und beanstanden Sie den Rest schriftlich mit Ihrer Zählliste.

Nein

Beanstanden Sie die fremden Posten schriftlich und zahlen Sie nur, was vereinbart war.

Beanstanden Sie schriftlich und nennen Sie jeden Posten, den Sie für falsch halten, mit Grund. Zahlen Sie den Teil, über den es keinen Streit gibt, damit Ihnen niemand Verzug vorwerfen kann. Bleibt die Location bei ihrer Forderung, lassen Sie sich bei einer Verbraucherzentrale oder einer Anwältin beraten.

Häufige Fragen

Wie lange darf eine Location die Kaution nach der Feier behalten?

Eine Location darf die Kaution nur so lange behalten, wie sie sie zur Sicherung ihrer Ansprüche braucht. Eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht, der Bundesgerichtshof spricht von einer angemessenen Frist. Vereinbaren Sie deshalb im Vertrag, bis wann die Kaution zurückkommt.

Muss ich für normale Abnutzung im gemieteten Saal zahlen?

Nein, für normale Abnutzung im gemieteten Saal zahlen Sie nicht. Veränderungen, die durch den vereinbarten Gebrauch entstehen, hat der Mieter nach dem Gesetz nicht zu vertreten. Zahlen müssen Sie nur für echte Schäden, die während Ihrer Feier entstanden sind.

Wie lange kann eine Location Geld für Schäden nach der Feier verlangen?

Forderungen einer Location wegen Schäden im Saal verjähren 6 Monate, nachdem Sie den Saal zurückgegeben haben. Danach können Sie die Zahlung verweigern. Fotos und ein Übergabeprotokoll helfen in jedem Fall, einen Streit schnell zu klären.

Wie prüfe ich Getränke nach Verbrauch auf der Schlussrechnung?

Getränke nach Verbrauch prüfen Sie am besten mit einer gemeinsamen Zählung am Ende der Feier. Zählen Sie leere und angebrochene Flaschen und lassen Sie das Ergebnis unterschreiben. Vergleichen Sie danach Menge und Preise auf der Schlussrechnung mit dieser Liste und dem Angebot.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraph 548 Bürgerliches Gesetzbuch, Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraph 538 Bürgerliches Gesetzbuch, Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraph 195 und 199 Bürgerliches Gesetzbuch, regelmäßige Verjährungsfrist und ihr Beginn, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Januar 2006, VIII ZR 71/05, zur Rückgabe der Kaution nach angemessener Prüfungsfrist, dejure.org, Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs,
  5. Paragraph 12 Umsatzsteuergesetz, Steuersätze, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Paragraph 4 Nummer 12 Umsatzsteuergesetz, Steuerbefreiung der Vermietung von Grundstücken, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.