
Was kostet eine Eventlocation und was steckt im Preis?
Was ein Saal kostet, legt jedes Haus selbst fest: Für Miete, Menüpreise und Korkgeld, den Aufschlag für mitgebrachte Getränke, gibt es keine veröffentlichte Preisliste.
Ratgeber lesen

Rechner
Was ein Gast kostet, steht im Angebot Ihrer Location, eine amtliche Preisliste dafür gibt es nicht. Der Rechner zählt die Posten zusammen und setzt die richtige Steuer dazu, 7 Prozent auf Essen und 19 Prozent auf Getränke. Aus 50,00 Euro für das Essen werden so 53,50 Euro, aus 50,00 Euro für Getränke 59,50 Euro. Am Ende steht der Betrag je Gast.
Tragen Sie die Preise aus Ihrem Angebot ohne Umsatzsteuer ein. Komma oder Punkt gelten beide.
Korkgeld ist die Gebühr der Location für Flaschen, die Sie selbst mitbringen.
Tellergeld ist die Gebühr der Location, wenn Sie Essen selbst mitbringen, zum Beispiel einen Kuchen.
Noch steht kein Preis in den Feldern.
Sobald Sie die Zahlen aus Ihrem Angebot eintragen, steht hier, was ein Gast kostet.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Essen, das eine Location bei einer Veranstaltung zubereitet und serviert, der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Auf Getränke fallen weiter 19 Prozent an. Aus 50,00 Euro für das Essen werden deshalb 53,50 Euro, aus 50,00 Euro für Getränke 59,50 Euro. Der Rechner trennt beide Beträge.
Nennt das Angebot einen Pauschalpreis für Essen und Getränke zusammen, etwa für ein Buffet, beanstandet das Finanzamt es nicht, wenn die Location 30 Prozent davon den Getränken zurechnet. Teilen Sie in diesem Fall den Pauschalpreis je Gast selbst auf: 30 Prozent gehören zu den Getränken, der Rest zum Essen.
Für Korkgeld, die Gebühr für mitgebrachte Flaschen, und für Tellergeld, die Gebühr für mitgebrachtes Essen, setzt der Rechner 19 Prozent an. Das ist eine Annahme: Die Quellen unten nennen für beide Gebühren keinen Steuersatz. Welchen Satz Ihr Angebot ausweist, fragen Sie die Location oder Ihre Steuerberatung.
Die Vermietung eines Saals ist von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Location nur den Raum vermietet. Ob Ihr Angebot die Miete so ausweist, sehen Sie an der Zeile für die Miete: Steht dort keine Umsatzsteuer, setzen Sie den Haken im Rechner. Gehört zur Miete mehr, etwa Essen oder Service, kann die Steuer anders ausfallen. Das klärt die Location oder Ihre Steuerberatung.
Der Rechner nennt keine Preise. Für Raummiete, Essen, Korkgeld und Tellergeld gibt es weder eine amtliche Preisliste noch eine verlässliche Erhebung, und eine geschätzte Zahl stünde in der Summe, als hätte jemand sie geprüft. Er ersetzt auch keine Steuerberatung.
Auf Essen, das eine Location zubereitet und serviert, kommen seit dem 1. Januar 2026 7 Prozent Umsatzsteuer. Aus 50,00 Euro ohne Steuer werden 53,50 Euro. Getränke sind von diesem Satz ausgenommen.
Auf Getränke kommen 19 Prozent Umsatzsteuer, auch wenn für das Essen nur 7 Prozent gelten. Aus 50,00 Euro ohne Steuer werden 59,50 Euro. Deshalb stehen auf der Rechnung einer Location oft zwei Steuersätze.
Bei einem Buffet mit Getränken zum Pauschalpreis darf die Location 30 Prozent des Preises den Getränken zurechnen, das Finanzamt beanstandet das nicht. Auf diesen Teil kommen 19 Prozent, auf den Rest 7 Prozent. Im Rechner tragen Sie den Pauschalpreis je Gast deshalb aufgeteilt ein.
Meist nein, denn die reine Vermietung eines Saals ist von der Umsatzsteuer befreit. Gehören zur Miete weitere Leistungen wie Service oder Technik, kann die Location Steuer berechnen. Ob Ihr Angebot die Miete mit oder ohne Steuer ausweist, sehen Sie an der Zeile für die Miete.
Nein, für den Preis pro Gast gibt es weder eine amtliche Preisliste noch eine veröffentlichte Erhebung. Jede Location kalkuliert selbst. Verlässlich ist nur das Angebot für Ihren Termin und Ihre Gästezahl, und genau das rechnet der Kostenrechner auf einen Gast herunter.

Was ein Saal kostet, legt jedes Haus selbst fest: Für Miete, Menüpreise und Korkgeld, den Aufschlag für mitgebrachte Getränke, gibt es keine veröffentlichte Preisliste.
Ratgeber lesen

Korkgeld darf die Location so hoch ansetzen, wie Sie es mit ihr vereinbaren, denn eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht.
Ratgeber lesen

Prüfen Sie die Schlussrechnung Posten für Posten gegen Vertrag und Angebot, vor allem Getränke nach Verbrauch, Verlängerungsstunden und Schäden.
Ratgeber lesen