EventlocationsIndex
Aufgeschlagenes Nachschlagewerk mit Lupe neben einer Einladungskarte, Symbolbild für das Glossar

Glossar zur Miete von Eventlocations

Das Glossar erklärt in einfachen Worten die Begriffe, die Ihnen in Angebot, Mietvertrag und Bestuhlungsplan einer Eventlocation begegnen, von Korkgeld bis Stornostaffel.

9 Begriffe

Korkgeld

Korkgeld ist eine Gebühr, die eine Location verlangt, wenn Sie eigene Getränke mitbringen. Sie gleicht aus, dass die Location an diesen Getränken nichts verdient. Bei Feiern mit eigenem Caterer verlangen manche Locations eine Pauschale je Gast, die ebenfalls Korkgeld heißt. Ein Cateringvermittler nennt dafür in Berlin 8 bis 25 Euro.

Begriff ansehen

Tellergeld

Tellergeld ist eine Gebühr, die eine Location verlangt, wenn Sie Essen selbst mitbringen und dafür ihr Geschirr benutzen. Ein Hochzeitsratgeber nennt dafür meist 1 bis 1,50 Euro je Person, selten mehr als 3 Euro. Manche sagen auch Gabelgeld dazu.

Begriff ansehen

Raummiete

Raummiete ist der Preis dafür, dass Sie eine Location für Ihre Feier oder Tagung nutzen dürfen. Was darin steckt, ist von Location zu Location verschieden. Manchmal gehören Stuhlhussen, Kerzenständer oder ein Beamer dazu, manchmal nur der leere Raum. Catering, Getränke und Personal sind meist eigene Posten.

Begriff ansehen

Nebenkosten einer Eventlocation

Nebenkosten sind alle Kosten, die zur Miete der Location noch dazukommen, etwa für Reinigung, Technik, Dekoration, Servicepersonal und Sicherheitsdienst. Für die Endreinigung nennt ein Portal meist 100 bis 250 Euro.

Begriff ansehen

Mindestumsatz

Mindestumsatz ist der Betrag, den Ihre Gäste bei einer Location mindestens für Essen und Getränke ausgeben müssen. Locations verlangen ihn oft, wenn sie für Ihre Feier ihren normalen Betrieb einschränken müssen und deshalb Einnahmen verlieren. Ein Hochzeitsmagazin nennt Beträge von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro.

Begriff ansehen

Stornobedingungen

Stornobedingungen regeln, was Sie zahlen, wenn Sie einen gebuchten Termin bei der Location wieder absagen. Ohne solche Bedingungen im Vertrag können Sie nicht einfach absagen, denn das Gesetz kennt kein freies Rücktrittsrecht. Es erlaubt Rücktritt oder Kündigung nur in bestimmten Fällen, etwa aus wichtigem Grund.

Begriff ansehen

Kaution

Eine Kaution ist ein Geldbetrag, den Sie der Location vor der Veranstaltung als Sicherheit zahlen. Sie deckt Schäden und offene Rechnungen ab, den Rest bekommen Sie zurück. Für Wohnungen darf eine Kaution höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen, eine solche feste Grenze gibt es für Locations nicht.

Begriff ansehen

Exklusivnutzung

Exklusivnutzung heißt, dass Sie eine Location für die Dauer Ihrer Veranstaltung allein mieten, ohne andere Gäste im Haus. Sie haben dann die volle Kontrolle über Ihre Veranstaltung. Was das kostet, legt jede Location selbst fest. Bei einer Erlebnishalle bei München hängt der Preis von Datum, Dauer und Personenzahl ab.

Begriff ansehen

Caterer-Bindung

Caterer-Bindung bedeutet, dass die Location vorschreibt, wer bei Ihnen Essen und Getränke liefert. Entweder muss es ihr eigener Caterer sein, was manche Hauspflicht nennen, oder einer aus einer festen Liste. Andere Locations erlauben einen eigenen Caterer gegen eine Gebühr wie Korkgeld. Was gilt, steht im Mietvertrag.

Begriff ansehen