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Korkgeld, was die Location je Flasche verlangen darf

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Korkgeld darf die Location so hoch ansetzen, wie Sie es mit ihr vereinbaren, denn eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Als übliche Spanne nennt das Rechtsportal von ERGO 10 bis 20 Euro je Flasche. Die Location darf eigene Getränke auch ganz verbieten. Klären Sie Betrag und Leistungen deshalb vor der Unterschrift und lassen Sie beides aufschreiben.

Übliches Korkgeld laut ERGO-Rechtsportal
10 bis 20 Euro je Flasche
ERGO Rechtsportal, Rechtsfrage des Tages: Was ist Korkgeld?, Stand 1. Januar 2025
Umsatzsteuer auf Getränke im Saal
19 Prozent
Umsatzsteuergesetz, Paragraph 12 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 15, Stand 1. Januar 2026
Getränkeanteil an einer Pauschale
30 Prozent
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 22. Dezember 2025, Stand 22. Dezember 2025
Festlich gedeckte Tafel mit Weinflaschen ohne Etikett, einer Sektflasche im Kühler, Weintrauben, Gläsern und einem Kellnermesser auf einer weißen Serviette
Wer eigenen Wein mitbringen möchte, klärt Korkgeld und Ausschank am besten schon vor der Unterschrift. Bild: KI generiert.

Was ist Korkgeld bei einer Feier?

Korkgeld ist eine Gebühr für Getränke, die Sie selbst mitbringen. Das kann der Wein vom Winzer Ihrer Familie sein, der Sekt für den Empfang oder der Schnaps aus der Heimat. Die Location schenkt diese Flaschen aus, stellt Gläser, kühlt und spült. Verdienen kann sie an den Getränken selbst aber nichts, und das gleicht das Korkgeld aus.

Der Name stammt aus der Zeit, als es fast nur um Weinflaschen mit Korken ging. Heute verlangen viele Häuser Korkgeld für jede mitgebrachte Flasche, egal ob Wein, Sekt oder Spirituosen. Manche rechnen auch pauschal je Gast ab.

Wie viel Korkgeld ist üblich?

Eine feste Höhe gibt es nicht. Kein Gesetz und keine Behörde legt fest, wie viel Korkgeld eine Location verlangen darf. Jede Location setzt ihren Preis selbst, und Sie können darüber verhandeln. Eine amtliche Erhebung, was Häuser in Deutschland tatsächlich verlangen, gibt es ebenfalls nicht.

Einen Anhaltspunkt liefert das Rechtsportal des Versicherers ERGO. Es nennt 10 bis 20 Euro je Flasche als übliche Spanne, oder alternativ 30 Prozent des Preises für den günstigsten Wein auf der Karte. Das ist eine Angabe dieser einen Quelle und kein Durchschnitt aus einer Umfrage.

In der Praxis begegnen Ihnen drei Arten, das Korkgeld zu berechnen. Welche günstiger ist, hängt davon ab, wie viele Flaschen Sie öffnen und wie viele Gäste kommen.

Drei übliche Arten, Korkgeld zu berechnen, und die Frage, die Sie jeweils stellen sollten.
Art der BerechnungSo rechnet die LocationIhre Frage an die Location
Je FlascheEin fester Betrag für jede geöffnete FlascheZählen nur geöffnete Flaschen, oder jede mitgebrachte?
Je GastEin fester Betrag für jeden Gast, egal wie viel getrunken wirdZählen Kinder mit, und gilt der Betrag für den ganzen Abend?
Anteil am KartenpreisEin Anteil am Preis eines Weins von der KarteWelcher Wein und welcher Anteil gelten genau?

Darf eine Location eigene Getränke verbieten?

Ja. Die Location bestimmt, was in ihren Räumen geschieht. Das Gesetz erlaubt dem Eigentümer, andere von seiner Sache auszuschließen, und dazu gehört auch die Entscheidung, ob Gäste eigene Getränke mitbringen dürfen. Viele Häuser leben vom Getränkeverkauf und lassen deshalb keine fremden Flaschen zu.

Steht das Verbot im Vertrag oder im Angebot, haben Sie es mit Ihrer Unterschrift akzeptiert. Wollen Sie eigenen Wein oder Sekt mitbringen, fragen Sie deshalb schon bei der ersten Anfrage danach. Später, wenn der Vertrag unterschrieben ist, haben Sie kaum noch Spielraum.

Ein häufiger Fall ist der Sekt für den Empfang oder ein besonderer Wein, den die Familie geschenkt bekommt. Für solche Ausnahmen lassen viele Häuser mit sich reden, auch wenn sie sonst nur eigene Getränke ausschenken.

Was ist Tellergeld, und wann fällt es an?

Tellergeld funktioniert wie Korkgeld, nur für Essen. Bringen Sie eine Hochzeitstorte vom Konditor, einen Kuchen von der Oma oder einen Nachtisch selbst mit, kann die Location dafür eine Gebühr verlangen. Manche nennen sie auch Gabelgeld oder Kuchengeld.

Meist rechnet die Location das Tellergeld je Gast ab, weil sie Teller, Besteck und Service für jeden Gast stellt. Auch hier gibt es keine gesetzliche Höhe, und auch hier darf die Location eigenes Essen ganz ablehnen. Klären Sie Torte und Kuchen deshalb genauso früh wie die Getränke.

  • Wird die Torte von Ihrem Konditor geliefert, und wer nimmt sie an?
  • Schneidet die Location die Torte an und serviert sie, und kostet das extra?
  • Gilt das Tellergeld für alle Gäste oder nur für die, die vom Kuchen essen?
  • Darf übrig gebliebener Kuchen am Ende mitgenommen werden?

Korkgeld oder Getränkepauschale, was rechnet sich?

Ob sich eigene Getränke lohnen, hängt von zwei Summen ab. Auf der einen Seite stehen der Einkaufspreis Ihrer Flaschen und das Korkgeld. Auf der anderen Seite steht, was die Location für ihre eigenen Getränke verlangt, je Gast als Pauschale oder nach Verbrauch. Rechnen Sie beides mit Ihrer Gästezahl durch, bevor Sie sich entscheiden.

Achten Sie dabei auf die Steuer. Auf Getränke, die die Location ausschenkt, kommen 19 Prozent Umsatzsteuer, auf das Essen nur 7 Prozent. Nennt ein Angebot einen Pauschalpreis für Essen und Getränke zusammen, darf die Location 30 Prozent davon den Getränken zurechnen. Vergleichen Sie deshalb immer Preise mit Steuer, sonst wirkt ein Angebot günstiger, als es ist.

Eigene Getränke mit Korkgeld oder Getränke der Location

Erlaubt die Location überhaupt eigene Getränke?

Ja

Sind Einkauf und Korkgeld zusammen günstiger als die Getränke der Location?

Ja

Bringen Sie eigene Getränke mit. Lassen Sie Korkgeld und Leistungen im Vertrag festhalten.

Nein

Nehmen Sie die Getränke der Location. Sie sparen sich Einkauf, Transport und Rückgabe.

Nein

Dann gibt es nur die Getränke der Location. Verhandeln Sie höchstens über eine Ausnahme für den Sekt zum Empfang.

So verhandeln Sie Korkgeld und halten es fest

Über Korkgeld lässt sich besser reden, solange Sie noch nicht unterschrieben haben. Die Location will Ihre Feier gewinnen, und Sie haben die Wahl zwischen mehreren Häusern. Danach haben Sie diesen Vorteil nicht mehr.

  1. Fragen Sie schon bei der ersten Anfrage, ob eigene Getränke und eigener Kuchen erlaubt sind.
  2. Lassen Sie sich nennen, wie die Location rechnet: je Flasche, je Gast oder als Anteil am Kartenpreis.
  3. Klären Sie, was im Betrag steckt: Gläser, Kühlung, Ausschank, Spülen und Entsorgung.
  4. Vereinbaren Sie, dass nur geöffnete Flaschen zählen und ungeöffnete zurückgehen.
  5. Lassen Sie Korkgeld und Tellergeld mit Betrag in den Vertrag oder in die Auftragsbestätigung schreiben.
  6. Zählen Sie nach der Feier gemeinsam mit der Location die geöffneten Flaschen.

Eine schriftliche Absprache hat Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Location. Steht dort ein höheres Korkgeld als das, was Sie ausgehandelt haben, gilt Ihre Absprache. Nach der Feier prüfen Sie die Flaschen auf der Schlussrechnung, so wie es der Ratgeber zur Endabrechnung und Kaution nach der Feier beschreibt.

Häufige Fragen

Gibt es eine gesetzliche Obergrenze für Korkgeld?

Nein, für Korkgeld gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Die Höhe vereinbaren Sie frei mit der Location. Das Rechtsportal von ERGO nennt 10 bis 20 Euro je Flasche als übliche Spanne, eine amtliche Erhebung dazu gibt es nicht.

Darf eine Hochzeitslocation mitgebrachten Wein verbieten?

Ja, eine Hochzeitslocation darf mitgebrachten Wein verbieten, denn sie bestimmt, was in ihren Räumen ausgeschenkt wird. Steht das Verbot im Vertrag, haben Sie es mit Ihrer Unterschrift akzeptiert. Fragen Sie deshalb schon bei der ersten Anfrage nach eigenen Getränken.

Was ist der Unterschied zwischen Korkgeld und Tellergeld?

Korkgeld zahlen Sie für mitgebrachte Getränke, Tellergeld für mitgebrachtes Essen wie eine Torte oder einen Kuchen. Beide gleichen aus, dass die Location an diesen Dingen nichts verdient, aber Geschirr und Service stellt. Für beide gibt es keine gesetzliche Höhe.

Zählt beim Korkgeld jede mitgebrachte Flasche oder nur die geöffnete?

Beim Korkgeld zählt, was Sie mit der Location vereinbaren. Viele Häuser rechnen nur geöffnete Flaschen ab, aber eine Pflicht dazu gibt es nicht. Lassen Sie deshalb schriftlich festhalten, dass ungeöffnete Flaschen zurückgehen und nicht berechnet werden.

Lohnt sich Korkgeld gegenüber einer Getränkepauschale?

Korkgeld lohnt sich, wenn Einkauf und Korkgeld zusammen weniger kosten als die Getränke der Location für Ihre Gästezahl. Vergleichen Sie dabei Preise mit Steuer, denn auf Getränke der Location kommen 19 Prozent Umsatzsteuer. Rechnen Sie beide Wege mit Ihrer Gästezahl durch, bevor Sie unterschreiben.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Rechtsfrage des Tages: Was ist Korkgeld? Mit Angaben zu üblicher Höhe, Tellergeld und Hausrecht, Stand 1. Januar 2025, ERGO Group AG, Rechtsportal,
  2. Paragraph 903 Bürgerliches Gesetzbuch, Befugnisse des Eigentümers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraph 305b Bürgerliches Gesetzbuch, Vorrang der Individualabrede, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Paragraph 12 Umsatzsteuergesetz, Steuersätze, mit Absatz 2 Nummer 15 zu Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Schreiben vom 22. Dezember 2025 zum ermäßigten Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1. Januar 2026, mit der Aufteilung von Kombiangeboten zu 30 Prozent auf Getränke, Bundesministerium der Finanzen,

Wo künstliche Intelligenz mitgeholfen hat

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Locationseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Sie hat außerdem anhand der Namen die Einträge ausgewählt, die offensichtlich keine Eventlocation sind. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

So melden Sie einen Fehler

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Location und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.