Warum entscheidet das Standesamt über den Termin?
Rechtlich verheiratet sind Sie erst, wenn Sie vor dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Eine freie Trauung im Garten, eine Zeremonie am See oder die Rede der besten Freundin ändert daran nichts. Diese Feiern sind schön, aber sie machen Sie nicht zum Ehepaar.
Daraus folgt die Reihenfolge der Planung. Das Standesamt hat nur begrenzt Trautermine, und die Location hat nur begrenzt freie Tage. Wer die Location zuerst bucht, bindet sich an ein Datum, das das Standesamt vielleicht nicht anbietet, und zahlt für die Verschiebung.
Anmelden können Sie die Trauung bei dem Standesamt, in dessen Bezirk mindestens eine von Ihnen wohnt oder sich gewöhnlich aufhält. Wohnt keiner von Ihnen in Deutschland, ist das Standesamt zuständig, vor dem Sie heiraten wollen. Heiraten dürfen Sie danach auch woanders, denn die Bestätigung bindet das Standesamt, das Sie traut.
Was melden Sie beim Standesamt an, und wann?
Mit der Anmeldung beginnt das Standesamt zu prüfen, ob der Trauung etwas im Weg steht. Sie können sie mündlich oder schriftlich machen. Reichen Ihre Unterlagen nicht aus, verlangt das Standesamt weitere Nachweise.
Bei der Anmeldung weisen Sie mit amtlichen Urkunden nach:
- Ihren Familienstand, also ob Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind.
- Ihren Wohnort, denn danach richtet sich, welches Standesamt zuständig ist.
- Ihre Staatsangehörigkeit.
- Frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften, wenn es sie gab, mit dem Datum der Schließung und der Auflösung.
- Wurde die letzte frühere Ehe nicht bei einem deutschen Standesamt geschlossen, auch die Auflösung aller weiteren früheren Ehen, außer ein deutsches Standesamt hat das schon geprüft.
Welche Urkunden das im Einzelfall sind, sagt Ihnen das Standesamt. Die Liste ändert sich mit Staatsangehörigkeit, früheren Ehen und Auslandsbezug.
Findet das Standesamt kein Hindernis, teilt es Ihnen mit, dass Sie heiraten dürfen. Diese Bestätigung bindet das Standesamt, das Sie traut, und sie hat ein Verfallsdatum. Sind seit der Bestätigung mehr als sechs Monate vergangen und Sie haben noch nicht geheiratet, melden Sie neu an, und das Standesamt prüft alles noch einmal. Ändert sich vorher etwas, das für die Trauung wichtig ist, sagen Sie es dem Standesamt unverzüglich.
Trauzeugen sind freiwillig
Bei der Trauung fragt der Standesbeamte Sie einzeln, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Sagen Sie beide Ja, spricht er aus, dass Sie nun rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Zeugen sind nicht vorgeschrieben. Wenn Sie es wünschen, darf ein Zeuge oder dürfen zwei Zeugen dabei sein.
Wie planen Sie die Hochzeitslocation in 7 Schritten?
Was zuerst kommt, steht fest. Wie viel Vorlauf Sie für jeden Schritt brauchen, hängt von Ihrer Region und Ihrem Wunschtag ab. Steht der Termin, können Sie die Hochzeitslocation mieten und die Angebote der Häuser vergleichen.
Termine beim Standesamt erfragen
Fragen Sie das Standesamt an Ihrem Wohnort, ab wann es Termine vergibt, und halten Sie zwei mögliche Daten fest.
Locations anschreiben und besichtigen
Schreiben Sie drei bis fünf Häuser mit beiden Daten und derselben Beschreibung an. Besichtigen Sie zu der Tageszeit, zu der Sie feiern wollen.
Location buchen, sobald der Trautermin steht
Sagen Sie erst zu, wenn das Standesamt den Termin bestätigt hat. Lassen Sie beide Daten in den Vertrag schreiben, den Trautermin und das Zeitfenster der Feier.
Dienstleister buchen
Buchen Sie Fotografie, Musik, Blumen und Torte erst, wenn Sie die Hausregeln kennen, etwa zu offenen Flammen, Konfetti und Aufbauzeiten.
Trauung anmelden
Melden Sie so an, dass die Bestätigung des Standesamts bei der Trauung höchstens sechs Monate alt ist. Bringen Sie alle verlangten Urkunden mit.
Gästezahl und Essen festlegen
Geben Sie der Location die endgültige Zahl, Unverträglichkeiten und Sitzordnung meist 10 bis 14 Tage vorher. Das Datum steht im Vertrag.
Ablaufplan abstimmen und übergeben
Der Plan enthält den Zeitplan des Tages, Ihre Ansprechperson, die Telefonnummern aller Dienstleister und den Zugang für den Aufbau. Eine Seite genügt, und sie geht an alle Beteiligten.
Zwei Schritte werden gern vertauscht. Wer die Location vor dem Standesamt bucht, zahlt jede Verschiebung selbst. Und wer Dienstleister bucht, bevor er die Hausregeln kennt, hat womöglich eine Feuershow gebucht, die im Innenhof nicht erlaubt ist.
Wo kann die Trauung stattfinden?
Viele Paare möchten die Zeremonie dort, wo sie feiern. Dafür gibt es zwei Wege. Beim ersten traut der Standesbeamte in der Location, etwa in einem Schloss, einem Museum oder einem Hotel, sofern die Stadt den Ort als Trauort zulässt. Das ist eine rechtsgültige Trauung. Fragen Sie das Standesamt, welche Orte in Frage kommen.
Der zweite Weg ist die freie Trauung. Eine Rednerin oder ein Redner gestaltet sie, sie kann überall stattfinden und folgt keiner Vorschrift. Eine Ehe entsteht dadurch nicht, mit allen Folgen etwa für Erbrecht und Steuerklasse. Viele Paare heiraten deshalb erst beim Standesamt und feiern danach die freie Zeremonie.
Eine Zeremonie im Haus bedeutet fast immer zwei Bestuhlungen an einem Tag: Reihen für die Trauung, runde Tische für das Essen. Klären Sie vorher, wer umbaut, was das kostet und wo Ihre Gäste in dieser Zeit sind, zum Beispiel beim Sektempfang auf der Terrasse.
Welche Aufgaben stehen wann an?
Die Fristen reichen von 1 Woche bis zu 6 Monaten. Die Bestätigung des Standesamts gilt 6 Monate. Die Erlaubnis zum Ausschank braucht in Kiel mindestens 3 Wochen Vorlauf, und die endgültige Gästezahl steht meist 10 bis 14 Tage vorher fest. Der Ablaufplan geht spätestens 1 Woche vor der Feier an alle. Nur die Frist von 6 Monaten steht im Gesetz. Die anderen ergeben sich aus Verträgen, aus dem Merkblatt einer Stadt oder aus Ihrem eigenen Plan.
| Aufgabe | Wann | Wer | Woher die Frist kommt |
|---|---|---|---|
| Termin beim Standesamt erfragen | so früh wie möglich | Sie | Vergabe durch die Stadt, keine Vorschrift |
| Location besichtigen und buchen | wenn der Trautermin bestätigt ist | Sie | Vertrag mit dem Haus |
| Trauung anmelden | so, dass die Bestätigung bei der Trauung höchstens 6 Monate alt ist | Sie beide | Gesetz |
| Vorübergehende Erlaubnis zum Ausschank (die Gestattung) | in Kiel mindestens 3 Wochen vorher | wer Alkohol ausschenkt, oft das Haus | Merkblatt der Stadt Kiel, andere Städte können abweichen |
| Musik bei der GEMA anmelden, falls nötig | vor der ersten Musik | wer die Feier veranstaltet | Bedingungen der GEMA, bei Versäumnis 100 Prozent Aufschlag auf die Gebühr |
| Endgültige Gästezahl, Sitzordnung und Unverträglichkeiten melden | meist 10 bis 14 Tage vorher | Sie | Vertrag mit dem Haus |
| Ablaufplan an alle Beteiligten | spätestens 1 Woche vorher | Sie | keine Vorschrift, aber die beste Vorsorge |
Wer gewerblich Alkohol ausschenkt, braucht dafür eine Erlaubnis. Für einen einzelnen Anlass kann die Stadt sie vorübergehend erteilen. In Kiel kostet diese Erlaubnis mindestens 50 Euro. Fragen Sie das Haus, wer bei Ihrer Feier ausschenkt und ob dafür eine Erlaubnis vorliegt.
Die GEMA ist die Gesellschaft, die Musikrechte einzieht. Sie verlangt eine Gebühr nur für öffentliche Musik. Sind alle Gäste mit Ihnen oder untereinander persönlich verbunden, etwa als Familie und Freunde, ist die Feier nicht öffentlich, und es fällt keine Gebühr an. Eine geschlossene Gesellschaft mit persönlich eingeladenen Gästen reicht dafür allein nicht aus, es kommt auf die persönliche Beziehung an. Wer behauptet, seine Feier sei nicht öffentlich, muss das im Streitfall belegen.
Was klären Sie in der Woche vor der Feier?
Viele Probleme am Tag selbst entstehen zwischen Menschen, die einander vorher nie gesprochen haben, etwa Fotografin und Küche oder DJ und Haustechnik. In der letzten Woche zeigt sich deshalb, ob die Vorbereitung trägt.
- Schicken Sie einen einseitigen Ablaufplan mit Uhrzeiten an die Location und alle Dienstleister, dazu Ihre Ansprechperson mit Telefonnummer.
- Bestätigen Sie der Location die endgültige Gästezahl schriftlich und lassen Sie sich die Bestätigung zurückschicken.
- Klären Sie die Zufahrt: Wer darf wann anliefern, wo wird geparkt, und steht eine Schranke oder ein Poller im Weg?
- Gehen Sie die Technik durch, also Mikrofon für Reden, Anschluss für die Musik und Steckdosen für die Fotografie, und klären Sie, wer den Schlüssel dafür hat.
- Bestimmen Sie eine Person aus dem Freundeskreis, die am Tag selbst Fragen beantwortet, damit die Location nicht Sie suchen muss.
- Fotografieren Sie den Raum vor dem Aufbau, damit der Zustand bei der Übergabe dokumentiert ist und die Kaution nicht zur Diskussion wird.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Anmeldung der Trauung beim Standesamt?
Die Bestätigung des Standesamts, dass Sie heiraten dürfen, gilt sechs Monate. Sind seitdem mehr als sechs Monate vergangen und die Trauung hat nicht stattgefunden, müssen Sie neu anmelden, und das Standesamt prüft erneut. Legen Sie den Trautermin deshalb in diese sechs Monate.
Brauchen wir für die Trauung beim Standesamt Trauzeugen?
Nein, Trauzeugen sind für die Trauung beim Standesamt keine Pflicht. Das Gesetz sieht vor, dass ein Zeuge oder zwei Zeugen dabei sein dürfen, wenn das Paar es wünscht. Wer keine Trauzeugen möchte, heiratet ohne sie.
Bei welchem Standesamt melden wir die Trauung an?
Bei einem Standesamt, in dessen Bezirk mindestens eine von Ihnen wohnt oder sich gewöhnlich aufhält. Wohnt keiner von Ihnen in Deutschland, melden Sie beim Standesamt an, vor dem Sie heiraten wollen. Heiraten können Sie danach auch vor einem anderen Standesamt, denn die Bestätigung bindet das Standesamt, das die Trauung vornimmt.
Welche Unterlagen verlangt das Standesamt bei der Anmeldung der Trauung?
Sie weisen mit amtlichen Urkunden Ihren Familienstand, Ihren Wohnort und Ihre Staatsangehörigkeit nach. Waren Sie schon einmal verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft, kommen Nachweise über deren Schließung und Auflösung dazu. Welche Urkunden genau nötig sind, sagt das Standesamt, weil es vom Einzelfall abhängt.
Wann muss die endgültige Gästezahl der Hochzeitsfeier feststehen?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, die Frist steht im Vertrag mit der Location. Häufig sind 10 bis 14 Tage vor der Feier, weil die Küche bis dahin bestellen und das Personal planen muss. Klären Sie vor der Unterschrift, ob Sie die Zahl später noch um einen kleinen Anteil senken dürfen, ohne dass sich der Preis ändert.
