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Ratgeber

Hochzeitslocation planen und die Trauung anmelden

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Planen Sie in dieser Reihenfolge: Sie erfragen zuerst den Termin beim Standesamt, buchen dann die Location und melden danach die Trauung an. Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und bestätigt, dass Sie heiraten dürfen. Diese Bestätigung gilt sechs Monate. Ist die Trauung dann noch nicht erfolgt, melden Sie neu an. Trauzeugen brauchen Sie nicht.

Gültigkeit der Bestätigung des Standesamts
6 Monate
Personenstandsgesetz, Prüfung vor der Trauung (Bundesministerium der Justiz), Stand 26. September 2026
Trauzeugen bei der Trauung
keine Pflicht, auf Wunsch 1 oder 2
Bürgerliches Gesetzbuch, Trauung (Bundesministerium der Justiz), Stand 26. September 2026
Antrag auf Ausschank-Erlaubnis in Kiel
mindestens 3 Wochen vorher
Merkblatt der Landeshauptstadt Kiel zum Alkoholausschank bei besonderen Anlässen, Stand 20. September 2026
Draufsicht auf einen Marmortisch mit Stoffmustern in Beerenrot, Gold und Grau, Bandrollen, einem Eukalyptuszweig, einem leeren Notizbuch und einem goldenen Stift.
Farben, Stoffe und Termine werden Monate vor der Feier festgelegt, damit am Hochzeitstag nichts mehr offen ist. Bild: KI generiert.

Warum entscheidet das Standesamt über den Termin?

Rechtlich verheiratet sind Sie erst, wenn Sie vor dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Eine freie Trauung im Garten, eine Zeremonie am See oder die Rede der besten Freundin ändert daran nichts. Diese Feiern sind schön, aber sie machen Sie nicht zum Ehepaar.

Daraus folgt die Reihenfolge der Planung. Das Standesamt hat nur begrenzt Trautermine, und die Location hat nur begrenzt freie Tage. Wer die Location zuerst bucht, bindet sich an ein Datum, das das Standesamt vielleicht nicht anbietet, und zahlt für die Verschiebung.

Anmelden können Sie die Trauung bei dem Standesamt, in dessen Bezirk mindestens eine von Ihnen wohnt oder sich gewöhnlich aufhält. Wohnt keiner von Ihnen in Deutschland, ist das Standesamt zuständig, vor dem Sie heiraten wollen. Heiraten dürfen Sie danach auch woanders, denn die Bestätigung bindet das Standesamt, das Sie traut.

Was melden Sie beim Standesamt an, und wann?

Mit der Anmeldung beginnt das Standesamt zu prüfen, ob der Trauung etwas im Weg steht. Sie können sie mündlich oder schriftlich machen. Reichen Ihre Unterlagen nicht aus, verlangt das Standesamt weitere Nachweise.

Bei der Anmeldung weisen Sie mit amtlichen Urkunden nach:

  • Ihren Familienstand, also ob Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind.
  • Ihren Wohnort, denn danach richtet sich, welches Standesamt zuständig ist.
  • Ihre Staatsangehörigkeit.
  • Frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften, wenn es sie gab, mit dem Datum der Schließung und der Auflösung.
  • Wurde die letzte frühere Ehe nicht bei einem deutschen Standesamt geschlossen, auch die Auflösung aller weiteren früheren Ehen, außer ein deutsches Standesamt hat das schon geprüft.

Welche Urkunden das im Einzelfall sind, sagt Ihnen das Standesamt. Die Liste ändert sich mit Staatsangehörigkeit, früheren Ehen und Auslandsbezug.

Findet das Standesamt kein Hindernis, teilt es Ihnen mit, dass Sie heiraten dürfen. Diese Bestätigung bindet das Standesamt, das Sie traut, und sie hat ein Verfallsdatum. Sind seit der Bestätigung mehr als sechs Monate vergangen und Sie haben noch nicht geheiratet, melden Sie neu an, und das Standesamt prüft alles noch einmal. Ändert sich vorher etwas, das für die Trauung wichtig ist, sagen Sie es dem Standesamt unverzüglich.

Trauzeugen sind freiwillig

Bei der Trauung fragt der Standesbeamte Sie einzeln, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Sagen Sie beide Ja, spricht er aus, dass Sie nun rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Zeugen sind nicht vorgeschrieben. Wenn Sie es wünschen, darf ein Zeuge oder dürfen zwei Zeugen dabei sein.

Wie planen Sie die Hochzeitslocation in 7 Schritten?

Was zuerst kommt, steht fest. Wie viel Vorlauf Sie für jeden Schritt brauchen, hängt von Ihrer Region und Ihrem Wunschtag ab. Steht der Termin, können Sie die Hochzeitslocation mieten und die Angebote der Häuser vergleichen.

Von der ersten Terminfrage bis zur Feier in 7 Schritten
  1. Termine beim Standesamt erfragen

    Fragen Sie das Standesamt an Ihrem Wohnort, ab wann es Termine vergibt, und halten Sie zwei mögliche Daten fest.

  2. Locations anschreiben und besichtigen

    Schreiben Sie drei bis fünf Häuser mit beiden Daten und derselben Beschreibung an. Besichtigen Sie zu der Tageszeit, zu der Sie feiern wollen.

  3. Location buchen, sobald der Trautermin steht

    Sagen Sie erst zu, wenn das Standesamt den Termin bestätigt hat. Lassen Sie beide Daten in den Vertrag schreiben, den Trautermin und das Zeitfenster der Feier.

  4. Dienstleister buchen

    Buchen Sie Fotografie, Musik, Blumen und Torte erst, wenn Sie die Hausregeln kennen, etwa zu offenen Flammen, Konfetti und Aufbauzeiten.

  5. Trauung anmelden

    Melden Sie so an, dass die Bestätigung des Standesamts bei der Trauung höchstens sechs Monate alt ist. Bringen Sie alle verlangten Urkunden mit.

  6. Gästezahl und Essen festlegen

    Geben Sie der Location die endgültige Zahl, Unverträglichkeiten und Sitzordnung meist 10 bis 14 Tage vorher. Das Datum steht im Vertrag.

  7. Ablaufplan abstimmen und übergeben

    Der Plan enthält den Zeitplan des Tages, Ihre Ansprechperson, die Telefonnummern aller Dienstleister und den Zugang für den Aufbau. Eine Seite genügt, und sie geht an alle Beteiligten.

Zwei Schritte werden gern vertauscht. Wer die Location vor dem Standesamt bucht, zahlt jede Verschiebung selbst. Und wer Dienstleister bucht, bevor er die Hausregeln kennt, hat womöglich eine Feuershow gebucht, die im Innenhof nicht erlaubt ist.

Wo kann die Trauung stattfinden?

Viele Paare möchten die Zeremonie dort, wo sie feiern. Dafür gibt es zwei Wege. Beim ersten traut der Standesbeamte in der Location, etwa in einem Schloss, einem Museum oder einem Hotel, sofern die Stadt den Ort als Trauort zulässt. Das ist eine rechtsgültige Trauung. Fragen Sie das Standesamt, welche Orte in Frage kommen.

Der zweite Weg ist die freie Trauung. Eine Rednerin oder ein Redner gestaltet sie, sie kann überall stattfinden und folgt keiner Vorschrift. Eine Ehe entsteht dadurch nicht, mit allen Folgen etwa für Erbrecht und Steuerklasse. Viele Paare heiraten deshalb erst beim Standesamt und feiern danach die freie Zeremonie.

Eine Zeremonie im Haus bedeutet fast immer zwei Bestuhlungen an einem Tag: Reihen für die Trauung, runde Tische für das Essen. Klären Sie vorher, wer umbaut, was das kostet und wo Ihre Gäste in dieser Zeit sind, zum Beispiel beim Sektempfang auf der Terrasse.

Welche Aufgaben stehen wann an?

Die Fristen reichen von 1 Woche bis zu 6 Monaten. Die Bestätigung des Standesamts gilt 6 Monate. Die Erlaubnis zum Ausschank braucht in Kiel mindestens 3 Wochen Vorlauf, und die endgültige Gästezahl steht meist 10 bis 14 Tage vorher fest. Der Ablaufplan geht spätestens 1 Woche vor der Feier an alle. Nur die Frist von 6 Monaten steht im Gesetz. Die anderen ergeben sich aus Verträgen, aus dem Merkblatt einer Stadt oder aus Ihrem eigenen Plan.

Aufgaben bei der Planung einer Hochzeitsfeier in einer gemieteten Location, mit Zeitpunkt, Verantwortlichem und Herkunft der Frist.
AufgabeWannWerWoher die Frist kommt
Termin beim Standesamt erfragenso früh wie möglichSieVergabe durch die Stadt, keine Vorschrift
Location besichtigen und buchenwenn der Trautermin bestätigt istSieVertrag mit dem Haus
Trauung anmeldenso, dass die Bestätigung bei der Trauung höchstens 6 Monate alt istSie beideGesetz
Vorübergehende Erlaubnis zum Ausschank (die Gestattung)in Kiel mindestens 3 Wochen vorherwer Alkohol ausschenkt, oft das HausMerkblatt der Stadt Kiel, andere Städte können abweichen
Musik bei der GEMA anmelden, falls nötigvor der ersten Musikwer die Feier veranstaltetBedingungen der GEMA, bei Versäumnis 100 Prozent Aufschlag auf die Gebühr
Endgültige Gästezahl, Sitzordnung und Unverträglichkeiten meldenmeist 10 bis 14 Tage vorherSieVertrag mit dem Haus
Ablaufplan an alle Beteiligtenspätestens 1 Woche vorherSiekeine Vorschrift, aber die beste Vorsorge

Wer gewerblich Alkohol ausschenkt, braucht dafür eine Erlaubnis. Für einen einzelnen Anlass kann die Stadt sie vorübergehend erteilen. In Kiel kostet diese Erlaubnis mindestens 50 Euro. Fragen Sie das Haus, wer bei Ihrer Feier ausschenkt und ob dafür eine Erlaubnis vorliegt.

Die GEMA ist die Gesellschaft, die Musikrechte einzieht. Sie verlangt eine Gebühr nur für öffentliche Musik. Sind alle Gäste mit Ihnen oder untereinander persönlich verbunden, etwa als Familie und Freunde, ist die Feier nicht öffentlich, und es fällt keine Gebühr an. Eine geschlossene Gesellschaft mit persönlich eingeladenen Gästen reicht dafür allein nicht aus, es kommt auf die persönliche Beziehung an. Wer behauptet, seine Feier sei nicht öffentlich, muss das im Streitfall belegen.

Was klären Sie in der Woche vor der Feier?

Viele Probleme am Tag selbst entstehen zwischen Menschen, die einander vorher nie gesprochen haben, etwa Fotografin und Küche oder DJ und Haustechnik. In der letzten Woche zeigt sich deshalb, ob die Vorbereitung trägt.

  1. Schicken Sie einen einseitigen Ablaufplan mit Uhrzeiten an die Location und alle Dienstleister, dazu Ihre Ansprechperson mit Telefonnummer.
  2. Bestätigen Sie der Location die endgültige Gästezahl schriftlich und lassen Sie sich die Bestätigung zurückschicken.
  3. Klären Sie die Zufahrt: Wer darf wann anliefern, wo wird geparkt, und steht eine Schranke oder ein Poller im Weg?
  4. Gehen Sie die Technik durch, also Mikrofon für Reden, Anschluss für die Musik und Steckdosen für die Fotografie, und klären Sie, wer den Schlüssel dafür hat.
  5. Bestimmen Sie eine Person aus dem Freundeskreis, die am Tag selbst Fragen beantwortet, damit die Location nicht Sie suchen muss.
  6. Fotografieren Sie den Raum vor dem Aufbau, damit der Zustand bei der Übergabe dokumentiert ist und die Kaution nicht zur Diskussion wird.

Häufige Fragen

Wie lange gilt die Anmeldung der Trauung beim Standesamt?

Die Bestätigung des Standesamts, dass Sie heiraten dürfen, gilt sechs Monate. Sind seitdem mehr als sechs Monate vergangen und die Trauung hat nicht stattgefunden, müssen Sie neu anmelden, und das Standesamt prüft erneut. Legen Sie den Trautermin deshalb in diese sechs Monate.

Brauchen wir für die Trauung beim Standesamt Trauzeugen?

Nein, Trauzeugen sind für die Trauung beim Standesamt keine Pflicht. Das Gesetz sieht vor, dass ein Zeuge oder zwei Zeugen dabei sein dürfen, wenn das Paar es wünscht. Wer keine Trauzeugen möchte, heiratet ohne sie.

Bei welchem Standesamt melden wir die Trauung an?

Bei einem Standesamt, in dessen Bezirk mindestens eine von Ihnen wohnt oder sich gewöhnlich aufhält. Wohnt keiner von Ihnen in Deutschland, melden Sie beim Standesamt an, vor dem Sie heiraten wollen. Heiraten können Sie danach auch vor einem anderen Standesamt, denn die Bestätigung bindet das Standesamt, das die Trauung vornimmt.

Welche Unterlagen verlangt das Standesamt bei der Anmeldung der Trauung?

Sie weisen mit amtlichen Urkunden Ihren Familienstand, Ihren Wohnort und Ihre Staatsangehörigkeit nach. Waren Sie schon einmal verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft, kommen Nachweise über deren Schließung und Auflösung dazu. Welche Urkunden genau nötig sind, sagt das Standesamt, weil es vom Einzelfall abhängt.

Wann muss die endgültige Gästezahl der Hochzeitsfeier feststehen?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, die Frist steht im Vertrag mit der Location. Häufig sind 10 bis 14 Tage vor der Feier, weil die Küche bis dahin bestellen und das Personal planen muss. Klären Sie vor der Unterschrift, ob Sie die Zahl später noch um einen kleinen Anteil senken dürfen, ohne dass sich der Preis ändert.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraph 1310 Bürgerliches Gesetzbuch, Zuständigkeit des Standesamts, Prüfungspflicht des Standesbeamten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraph 1312 Bürgerliches Gesetzbuch, Trauung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraph 12 Personenstandsgesetz, Anmeldung der Eheschließung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Paragraph 13 Personenstandsgesetz, Prüfung der Ehevoraussetzungen, mit der Sechsmonatsfrist in Absatz 4, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. 0,6 Prozent mehr Scheidungen und 0,1 Prozent weniger Eheschließungen im Jahr 2025, Pressemitteilung Nr. 220 vom 26. Juni 2026, Statistisches Bundesamt (Destatis),
  6. Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), Fassung Juli 2014, Paragraph 44 Zusätzliche Bauvorlagen, Bestuhlungs- und Rettungswegeplan, Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz,
  7. Paragraph 12 Gaststättengesetz, Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs aus besonderem Anlass, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Alkoholausschank zu besonderen Anlässen, Gestattungen gemäß Paragraph 12 Gaststättengesetz, Antragsfrist drei Wochen, Landeshauptstadt Kiel, Bürger- und Ordnungsamt,
  9. GEMA, Anmeldung von Musiknutzungen und Kontrollkostenzuschlag, Stand 29. April 2026, Industrie- und Handelskammer Hannover,

Wo künstliche Intelligenz mitgeholfen hat

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Locationseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Sie hat außerdem anhand der Namen die Einträge ausgewählt, die offensichtlich keine Eventlocation sind. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

So melden Sie einen Fehler

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Location und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.