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Feuerwerk zur Hochzeit braucht eine Genehmigung

Veröffentlicht am

Ja, für ein Feuerwerk zur Hochzeit brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde, denn Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar frei erlaubt. Beantragen Sie sie in Essen und Saarbrücken mindestens 2 Wochen vorher, in Bayern 4 Wochen. Essen verlangt 55 Euro. Wunderkerzen sind ganzjährig erlaubt, Himmelslaternen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg verboten.

Antrag in Essen und Saarbrücken
mindestens 2 Wochen vorher
Stadt Essen, Serviceportal Feuerwerk, und Landeshauptstadt Saarbrücken, Antrag auf Ausnahmegenehmigung, Stand 3. Oktober 2026
Gebühr der Genehmigung in Essen
55 Euro
Stadt Essen, Serviceportal Feuerwerk, Gebühr für private Feuerwerke bis Kategorie F2, Stand 3. Oktober 2026
Spätestes Ende in Nordrhein-Westfalen
22 Uhr, Mai bis Juli 22.30 Uhr
Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, Paragraph 11 Absatz 2, Stand 3. Oktober 2026
Ein Brautpaar steht in der Dämmerung auf einer Terrasse, die Gäste bilden links und rechts eine Gasse und halten brennende Wunderkerzen
Wunderkerzen zünden Sie am besten draußen, mit Abstand zu Vorhängen und Dekoration. Bild: KI generiert.

Brauchen Sie für das Hochzeitsfeuerwerk eine Genehmigung?

Ja, für normales Feuerwerk brauchen Sie außerhalb von Silvester eine Genehmigung. Gemeint ist Feuerwerk der Kategorie F2, also Knaller, Raketen, Vulkane und Batterien aus dem Silvesterverkauf. Erwachsene dürfen es ohne Erlaubnis nur am 31. Dezember und am 1. Januar zünden.

Für eine Hochzeit kann die Gemeinde eine Ausnahme zulassen. Die Vorschrift verlangt dafür einen begründeten Anlass, und Essen und Saarbrücken nennen die Hochzeit ausdrücklich. Einen Anspruch auf die Genehmigung haben Sie nicht, und sie kann mit Auflagen verbunden sein.

Das Mindestalter reicht von 12 Jahren für Wunderkerzen bis 21 Jahre für Feuerwerk der Kategorie F4. Silvesterfeuerwerk dürfen Sie ab 18 Jahren zünden, die Kategorien F3 und F4 nur Fachleute mit Erlaubnis.

Die vier Klassen von Feuerwerk, wer sie zünden darf und ab welchem Alter.
KlasseWas dazugehörtWer zünden darfMindestalter
F1Wunderkerzen, KnallbonbonsJeder, das ganze Jahr12 Jahre
F2Knaller, Raketen, Vulkane, Batterien aus dem SilvesterverkaufErwachsene am 31. Dezember und 1. Januar, sonst nur mit Genehmigung18 Jahre
F3Profi-Feuerwerk, etwa HöhenfeuerwerkNur Fachleute mit Erlaubnis oder Befähigungsschein18 Jahre
F4Profi-Feuerwerk, etwa HöhenfeuerwerkNur Fachleute mit Erlaubnis oder Befähigungsschein21 Jahre

Wie beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung?

Die Gebühren reichen von 55 Euro in Essen bis 60 Euro in Saarbrücken, in Bayern rechnet die Gemeinde nach Aufwand ab. Die Fristen liegen zwischen 2 Wochen in Essen und Saarbrücken und 4 Wochen in Bayern.

Frist, Gebühr und Auflagen für ein privates Feuerwerk an drei Orten.
OrtAntrag spätestensGebührBesondere Auflagen
Essen2 Wochen vorher55 EuroNur Bodenfeuerwerk ohne Raketen und Böller, höchstens 30 Minuten, mindestens 8 Meter Abstand zu öffentlichen Wegen
Saarbrücken2 Wochen vorher60 EuroEnde spätestens 22 Uhr Winterzeit, Nachbarn vorher informieren
Bayern4 Wochen vorhernach AufwandEinverständnis des Grundstückseigentümers, Auflagen wie Feuerwehr vor Ort möglich
  1. Fragen Sie die Location, ob sie ein Feuerwerk auf ihrem Gelände erlaubt, und lassen Sie sich das schriftlich geben.
  2. Wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde, in der das Feuerwerk brennen soll.
  3. Nennen Sie im Antrag Anlass, Ort, Datum, Beginn und Ende, die verantwortliche Person sowie Art und Zahl der Feuerwerkskörper.
  4. Legen Sie einen Lageplan des Platzes bei, auf dem das Feuerwerk brennen soll.
  5. Kaufen Sie das Feuerwerk mit der Genehmigung, denn außerhalb der Tage vor Silvester gibt der Handel es nur gegen diesen Nachweis ab.
  6. Sagen Sie den Nachbarn rechtzeitig Bescheid, Saarbrücken verlangt das ausdrücklich.
  7. Fragen Sie Ihre Haftpflichtversicherung schriftlich, ob sie Schäden beim Abbrennen deckt, so wie Essen es empfiehlt.

Wo und bis wann darf das Feuerwerk brennen?

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist Feuerwerk verboten, ebenso bei Gebäuden, die leicht brennen. Essen nennt als Beispiele Häuser mit Reetdach, Fachwerkhäuser und Tankstellen. Ein Fachwerkhof als Location kann ein Feuerwerk deshalb ausschließen.

In Nordrhein-Westfalen darf ein Feuerwerk höchstens 30 Minuten dauern. Es muss um 22 Uhr enden, im Mai, Juni und Juli um 22.30 Uhr. Gilt die Sommerzeit, darf es eine halbe Stunde später enden. Saarbrücken verlangt das Ende spätestens um 22 Uhr Winterzeit und lässt im Sommer Ausnahmen zu.

Was gilt für ein Feuerwerk vom Pyrotechniker?

Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dürfen nur Fachleute mit Erlaubnis oder Befähigungsschein kaufen und zünden. Der Befähigungsschein ist der amtliche Nachweis ihrer Fachkunde. Für die Kategorie F4 müssen sie mindestens 21 Jahre alt sein.

Sie selbst brauchen dann keine Ausnahmegenehmigung. Die Fachleute melden das Feuerwerk aber 2 Wochen vorher bei der Behörde an, in der Nähe von Bahnanlagen und Flughäfen 4 Wochen vorher. In Essen kostet diese Anmeldung 75 Euro für Feuerwerk bis F2 und 100 Euro ab F3.

Bei F4 ermitteln die Fachleute die vorgeschriebenen Schutzabstände und halten sie ein. Fragen Sie, wie groß der Abstand bei Ihrer Location sein muss und ob der Platz dafür reicht.

Dürfen Wunderkerzen und Kerzen in den Saal?

Wunderkerzen gehören zur Kategorie F1. Sie dürfen das ganze Jahr verwendet werden, von Personen ab 12 Jahren.

Im Saal gelten strengere Regeln, sobald er für mehr als 200 Gäste zugelassen ist. In Brandenburg sind dort offenes Feuer und jede Art von Feuerwerk verboten, also auch Wunderkerzen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Feuer zur Veranstaltung gehört und der Veranstalter den Brandschutz vorher mit der zuständigen Stelle abgestimmt hat. Außerdem muss eine Fachperson für Feuerwerk dabei aufpassen.

Kerzen auf den Tischen sind dagegen ausdrücklich erlaubt. Für kleinere Säle gelten diese Regeln nicht, dort entscheidet die Hausordnung der Location. Wann Sie solche Hausregeln im Lauf der Planung erfragen, zeigt der Zeitplan für die Hochzeitslocation.

Dürfen die Wunderkerzen in den Saal?

Ist der Saal für mehr als 200 Gäste zugelassen?

Ja

Hat das Haus die Wunderkerzen mit der Stelle für Brandschutz abgestimmt?

Ja

Dann ja, unter Aufsicht einer Fachperson für Feuerwerk.

Nein

In Brandenburg nein. Zünden Sie die Wunderkerzen draußen.

Nein

Dann entscheidet die Hausordnung der Location. Draußen sind Wunderkerzen das ganze Jahr erlaubt.

Sind Himmelslaternen zur Hochzeit erlaubt?

Nein, in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist es verboten, Himmelslaternen aufsteigen zu lassen. Gemeint sind Ballons ohne Insassen, die eine eigene offene Flamme mit heißer Luft füllt. Sie heißen auch Kong-Ming-Laternen.

In Nordrhein-Westfalen kann das örtliche Ordnungsamt auf Antrag eine Ausnahme zulassen, wenn keine Brandgefahr besteht. Ein Verstoß kostet dort bis zu 1.000 Euro Bußgeld, in Baden-Württemberg bis zu 5.000 Euro. Für andere Länder fragen Sie das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.

Häufige Fragen

Braucht man für ein Feuerwerk zur Hochzeit eine Genehmigung?

Ja, für Feuerwerk der Kategorie F2 brauchen Sie außerhalb des 31. Dezember und 1. Januar eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Die Hochzeit gilt in Essen und Saarbrücken als begründeter Anlass. Ein Anspruch auf die Genehmigung besteht nicht.

Was kostet die Genehmigung für ein Hochzeitsfeuerwerk?

Die Genehmigung für ein Hochzeitsfeuerwerk kostet in Essen 55 Euro und in Saarbrücken 60 Euro. In Bayern berechnen die Gemeinden die Gebühr nach Aufwand. Den Antrag stellen Sie in Essen und Saarbrücken mindestens 2 Wochen vorher, in Bayern 4 Wochen.

Bis wann darf ein Hochzeitsfeuerwerk in Nordrhein-Westfalen brennen?

Ein Feuerwerk in Nordrhein-Westfalen muss um 22 Uhr enden, im Mai, Juni und Juli um 22.30 Uhr. Während der Sommerzeit darf es eine halbe Stunde später enden. Es darf höchstens 30 Minuten dauern.

Sind Wunderkerzen auf der Hochzeit erlaubt?

Ja, Wunderkerzen gehören zur Kategorie F1 und sind das ganze Jahr ab 12 Jahren erlaubt. In Brandenburg sind sie in Sälen für mehr als 200 Gäste aber verboten, solange der Brandschutz nicht abgestimmt ist. Fragen Sie die Location nach ihrer Hausordnung.

Darf man auf der Hochzeit Himmelslaternen steigen lassen?

Nein, in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind Himmelslaternen verboten. Ein Verstoß kostet in Nordrhein-Westfalen bis zu 1.000 Euro, in Baden-Württemberg bis zu 5.000 Euro Bußgeld. Nordrhein-Westfalen lässt auf Antrag Ausnahmen zu, wenn keine Brandgefahr besteht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), Paragraph 20 Lebensalter, Paragraph 22 Überlassen, Paragraph 23 Abbrennen und Anzeige, Paragraph 24 Ausnahmen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Feuerwerk, Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 24 Absatz 1 der 1. SprengV, Fristen, Gebühren ab 1. Januar 2020 und Hinweise, Stadt Essen, Ordnungsamt,
  3. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 24 Absatz 1 der 1. SprengV mit Merkblatt, Gebühr 60 Euro, Stand Februar 2026, Landeshauptstadt Saarbrücken, Ordnungsamt,
  4. Kleinfeuerwerk, Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen, Stand 9. Dezember 2025, Freistaat Bayern, BayernPortal,
  5. Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, Paragraph 11 Abbrennen von Feuerwerken, Innenministerium Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de,
  6. Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung, Paragraph 35 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen, Land Brandenburg, Brandenburgisches Vorschriftensystem,
  7. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte Fluglaternen (Fluglaternenverordnung), Fassung vom 26. November 2024, Land Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de,
  8. Polizeiverordnung des Innenministeriums zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte ballonartige Leuchtkörper (Himmelslaternenverordnung) vom 24. Januar 2012, Regierungspräsidium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg,

Wo künstliche Intelligenz mitgeholfen hat

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Locationseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Sie hat außerdem anhand der Namen die Einträge ausgewählt, die offensichtlich keine Eventlocation sind. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.