Brauchen Sie für das Hochzeitsfeuerwerk eine Genehmigung?
Ja, für normales Feuerwerk brauchen Sie außerhalb von Silvester eine Genehmigung. Gemeint ist Feuerwerk der Kategorie F2, also Knaller, Raketen, Vulkane und Batterien aus dem Silvesterverkauf. Erwachsene dürfen es ohne Erlaubnis nur am 31. Dezember und am 1. Januar zünden.
Für eine Hochzeit kann die Gemeinde eine Ausnahme zulassen. Die Vorschrift verlangt dafür einen begründeten Anlass, und Essen und Saarbrücken nennen die Hochzeit ausdrücklich. Einen Anspruch auf die Genehmigung haben Sie nicht, und sie kann mit Auflagen verbunden sein.
Das Mindestalter reicht von 12 Jahren für Wunderkerzen bis 21 Jahre für Feuerwerk der Kategorie F4. Silvesterfeuerwerk dürfen Sie ab 18 Jahren zünden, die Kategorien F3 und F4 nur Fachleute mit Erlaubnis.
| Klasse | Was dazugehört | Wer zünden darf | Mindestalter |
|---|---|---|---|
| F1 | Wunderkerzen, Knallbonbons | Jeder, das ganze Jahr | 12 Jahre |
| F2 | Knaller, Raketen, Vulkane, Batterien aus dem Silvesterverkauf | Erwachsene am 31. Dezember und 1. Januar, sonst nur mit Genehmigung | 18 Jahre |
| F3 | Profi-Feuerwerk, etwa Höhenfeuerwerk | Nur Fachleute mit Erlaubnis oder Befähigungsschein | 18 Jahre |
| F4 | Profi-Feuerwerk, etwa Höhenfeuerwerk | Nur Fachleute mit Erlaubnis oder Befähigungsschein | 21 Jahre |
Wie beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung?
Die Gebühren reichen von 55 Euro in Essen bis 60 Euro in Saarbrücken, in Bayern rechnet die Gemeinde nach Aufwand ab. Die Fristen liegen zwischen 2 Wochen in Essen und Saarbrücken und 4 Wochen in Bayern.
| Ort | Antrag spätestens | Gebühr | Besondere Auflagen |
|---|---|---|---|
| Essen | 2 Wochen vorher | 55 Euro | Nur Bodenfeuerwerk ohne Raketen und Böller, höchstens 30 Minuten, mindestens 8 Meter Abstand zu öffentlichen Wegen |
| Saarbrücken | 2 Wochen vorher | 60 Euro | Ende spätestens 22 Uhr Winterzeit, Nachbarn vorher informieren |
| Bayern | 4 Wochen vorher | nach Aufwand | Einverständnis des Grundstückseigentümers, Auflagen wie Feuerwehr vor Ort möglich |
- Fragen Sie die Location, ob sie ein Feuerwerk auf ihrem Gelände erlaubt, und lassen Sie sich das schriftlich geben.
- Wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde, in der das Feuerwerk brennen soll.
- Nennen Sie im Antrag Anlass, Ort, Datum, Beginn und Ende, die verantwortliche Person sowie Art und Zahl der Feuerwerkskörper.
- Legen Sie einen Lageplan des Platzes bei, auf dem das Feuerwerk brennen soll.
- Kaufen Sie das Feuerwerk mit der Genehmigung, denn außerhalb der Tage vor Silvester gibt der Handel es nur gegen diesen Nachweis ab.
- Sagen Sie den Nachbarn rechtzeitig Bescheid, Saarbrücken verlangt das ausdrücklich.
- Fragen Sie Ihre Haftpflichtversicherung schriftlich, ob sie Schäden beim Abbrennen deckt, so wie Essen es empfiehlt.
Wo und bis wann darf das Feuerwerk brennen?
In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist Feuerwerk verboten, ebenso bei Gebäuden, die leicht brennen. Essen nennt als Beispiele Häuser mit Reetdach, Fachwerkhäuser und Tankstellen. Ein Fachwerkhof als Location kann ein Feuerwerk deshalb ausschließen.
In Nordrhein-Westfalen darf ein Feuerwerk höchstens 30 Minuten dauern. Es muss um 22 Uhr enden, im Mai, Juni und Juli um 22.30 Uhr. Gilt die Sommerzeit, darf es eine halbe Stunde später enden. Saarbrücken verlangt das Ende spätestens um 22 Uhr Winterzeit und lässt im Sommer Ausnahmen zu.
Was gilt für ein Feuerwerk vom Pyrotechniker?
Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dürfen nur Fachleute mit Erlaubnis oder Befähigungsschein kaufen und zünden. Der Befähigungsschein ist der amtliche Nachweis ihrer Fachkunde. Für die Kategorie F4 müssen sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Sie selbst brauchen dann keine Ausnahmegenehmigung. Die Fachleute melden das Feuerwerk aber 2 Wochen vorher bei der Behörde an, in der Nähe von Bahnanlagen und Flughäfen 4 Wochen vorher. In Essen kostet diese Anmeldung 75 Euro für Feuerwerk bis F2 und 100 Euro ab F3.
Bei F4 ermitteln die Fachleute die vorgeschriebenen Schutzabstände und halten sie ein. Fragen Sie, wie groß der Abstand bei Ihrer Location sein muss und ob der Platz dafür reicht.
Dürfen Wunderkerzen und Kerzen in den Saal?
Wunderkerzen gehören zur Kategorie F1. Sie dürfen das ganze Jahr verwendet werden, von Personen ab 12 Jahren.
Im Saal gelten strengere Regeln, sobald er für mehr als 200 Gäste zugelassen ist. In Brandenburg sind dort offenes Feuer und jede Art von Feuerwerk verboten, also auch Wunderkerzen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Feuer zur Veranstaltung gehört und der Veranstalter den Brandschutz vorher mit der zuständigen Stelle abgestimmt hat. Außerdem muss eine Fachperson für Feuerwerk dabei aufpassen.
Kerzen auf den Tischen sind dagegen ausdrücklich erlaubt. Für kleinere Säle gelten diese Regeln nicht, dort entscheidet die Hausordnung der Location. Wann Sie solche Hausregeln im Lauf der Planung erfragen, zeigt der Zeitplan für die Hochzeitslocation.
Ist der Saal für mehr als 200 Gäste zugelassen?
Hat das Haus die Wunderkerzen mit der Stelle für Brandschutz abgestimmt?
Dann ja, unter Aufsicht einer Fachperson für Feuerwerk.
In Brandenburg nein. Zünden Sie die Wunderkerzen draußen.
Dann entscheidet die Hausordnung der Location. Draußen sind Wunderkerzen das ganze Jahr erlaubt.
Sind Himmelslaternen zur Hochzeit erlaubt?
Nein, in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist es verboten, Himmelslaternen aufsteigen zu lassen. Gemeint sind Ballons ohne Insassen, die eine eigene offene Flamme mit heißer Luft füllt. Sie heißen auch Kong-Ming-Laternen.
In Nordrhein-Westfalen kann das örtliche Ordnungsamt auf Antrag eine Ausnahme zulassen, wenn keine Brandgefahr besteht. Ein Verstoß kostet dort bis zu 1.000 Euro Bußgeld, in Baden-Württemberg bis zu 5.000 Euro. Für andere Länder fragen Sie das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Häufige Fragen
Braucht man für ein Feuerwerk zur Hochzeit eine Genehmigung?
Ja, für Feuerwerk der Kategorie F2 brauchen Sie außerhalb des 31. Dezember und 1. Januar eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Die Hochzeit gilt in Essen und Saarbrücken als begründeter Anlass. Ein Anspruch auf die Genehmigung besteht nicht.
Was kostet die Genehmigung für ein Hochzeitsfeuerwerk?
Die Genehmigung für ein Hochzeitsfeuerwerk kostet in Essen 55 Euro und in Saarbrücken 60 Euro. In Bayern berechnen die Gemeinden die Gebühr nach Aufwand. Den Antrag stellen Sie in Essen und Saarbrücken mindestens 2 Wochen vorher, in Bayern 4 Wochen.
Bis wann darf ein Hochzeitsfeuerwerk in Nordrhein-Westfalen brennen?
Ein Feuerwerk in Nordrhein-Westfalen muss um 22 Uhr enden, im Mai, Juni und Juli um 22.30 Uhr. Während der Sommerzeit darf es eine halbe Stunde später enden. Es darf höchstens 30 Minuten dauern.
Sind Wunderkerzen auf der Hochzeit erlaubt?
Ja, Wunderkerzen gehören zur Kategorie F1 und sind das ganze Jahr ab 12 Jahren erlaubt. In Brandenburg sind sie in Sälen für mehr als 200 Gäste aber verboten, solange der Brandschutz nicht abgestimmt ist. Fragen Sie die Location nach ihrer Hausordnung.
Darf man auf der Hochzeit Himmelslaternen steigen lassen?
Nein, in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind Himmelslaternen verboten. Ein Verstoß kostet in Nordrhein-Westfalen bis zu 1.000 Euro, in Baden-Württemberg bis zu 5.000 Euro Bußgeld. Nordrhein-Westfalen lässt auf Antrag Ausnahmen zu, wenn keine Brandgefahr besteht.
