Wann ist ein Vereinsfest ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
Ein gemeinnütziger Verein darf Geld verdienen, aber er muss es steuerlich richtig einordnen. Das Steuerrecht unterscheidet dafür, womit der Verein Einnahmen erzielt. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine Tätigkeit, mit der der Verein Einnahmen erzielt und die über das bloße Verwalten seines Vermögens hinausgeht.
Beim Vereinsfest gehören dazu vor allem der Verkauf von Essen und Getränken und der Eintritt für eine gesellige Feier. Ein Sommerfest mit Grill und Bierwagen, ein Ball mit Eintrittskarten oder eine Party zum Jubiläum fallen deshalb fast immer darunter. Der Verein bleibt dadurch gemeinnützig. Steuerlich betroffen ist nur das Fest selbst, und auch das erst ab einer Grenze.
Bis zu welcher Grenze bleibt das Vereinsfest steuerfrei?
Für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer gilt eine Grenze von 50.000 Euro im Jahr. Bleiben die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben des Vereins darunter, fallen diese beiden Steuern nicht an. Für die Umsatzsteuer gilt eine eigene Grenze: Kleinunternehmer ist der Verein, wenn sein gesamter Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
| Steuer | Grenze | Was zählt |
|---|---|---|
| Körperschaft- und Gewerbesteuer | 50.000 Euro im Jahr | Alle Einnahmen mit Umsatzsteuer aus Festen, Verkauf und Werbung zusammen |
| Umsatzsteuer, Kleinunternehmer | 25.000 Euro im Vorjahr | Gesamter Umsatz des Vereins im vergangenen Jahr |
| Umsatzsteuer, Kleinunternehmer | 100.000 Euro im laufenden Jahr | Gesamter Umsatz des Vereins im laufenden Jahr |
Wichtig ist das Wort Einnahmen. Gemeint ist nicht der Gewinn, sondern alles, was in die Kasse kommt, bevor Saalmiete, Einkauf und Musik bezahlt sind. Ein Fest mit vielen Gästen erreicht deshalb schneller einen hohen Betrag, als der Kassenwart am Abend denkt.
Wann zahlt der Verein beim Fest Umsatzsteuer?
Liegt der Verein über der Grenze für Kleinunternehmer, muss er auf seine Verkäufe beim Fest Umsatzsteuer abführen. Auf Essen zum Mitnehmen oder vor Ort kommen dann in der Regel 7 Prozent, auf Getränke 19 Prozent. Für den Eintritt hängt der Satz von der Art der Veranstaltung ab, das klärt die Steuerberatung des Vereins.
Für die Preise beim Fest heißt das: Rechnet der Verein mit Umsatzsteuer, steckt im Bierpreis von 3 Euro ein Steueranteil von rund 0,48 Euro. Kalkulieren Sie die Preise deshalb nicht nur nach dem Einkauf, sondern auch nach der Steuer, die davon abgeht.
Was muss der Verein für das Fest noch anmelden?
Neben der Steuer braucht ein Vereinsfest im gemieteten Saal oft mehrere Anmeldungen. Welche davon nötig sind, hängt vom Saal und vom Programm ab.
- Ausschank von Alkohol: Hat der Saal keine eigene Erlaubnis, braucht der Verein eine vorübergehende Erlaubnis der Gemeinde für den Abend.
- Musik: Musik vom Tonträger oder von einer Band meldet der Verein vor dem Fest bei der GEMA an, auch bei Vereinsfesten vor Mitgliedern.
- Jugendschutz: Kommen Gäste unter 18, gelten feste Uhrzeiten und Altersgrenzen für Alkohol.
- Endzeit und Lärm: Die Nutzungsordnung des Saals und die Regeln der Gemeinde legen fest, wie lange Musik laufen darf.
Was zu jeder dieser Erlaubnisse gehört, erklärt der Ratgeber zu den Genehmigungen für die Eventlocation.
Was regelt der Mietvertrag für den Vereinssaal?
Mieter des Saals ist der Verein, unterschreiben muss jemand, der den Verein vertreten darf, meist der Vorstand. Klären Sie vor der Unterschrift, wer Getränke liefert, ob der Verein selbst ausschenken darf und wer nach dem Fest reinigt. Manche Säle verpflichten den Mieter, Getränke beim Wirt des Hauses zu beziehen.
Bürgerhäuser und Gemeindesäle vermieten oft nach einer festen Gebührenordnung und geben Vereinen aus dem Ort günstigere Preise oder Vorrang. Wie das abläuft, steht im Ratgeber Bürgerhaus oder Gemeindesaal mieten.
Nimmt der Verein beim Fest Eintritt oder verkauft er Essen und Getränke?
Liegen alle Einnahmen aus solchen Verkäufen im Jahr zusammen über 50.000 Euro?
Dann fallen Körperschaft- und Gewerbesteuer auf den Gewinn an. Lassen Sie sich beraten.
Dann fallen diese beiden Steuern nicht an. Prüfen Sie die Umsatzsteuer getrennt.
Ohne Verkauf und Eintritt entsteht kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
So bereitet der Kassenwart das Fest vor
- Legen Sie für das Fest eine eigene Kassenliste an, getrennt nach Eintritt, Essen und Getränken.
- Sammeln Sie alle Belege für Saalmiete, Einkauf, Musik und Personal.
- Rechnen Sie nach dem Fest die Einnahmen zu den übrigen Einnahmen des Jahres dazu.
- Prüfen Sie, ob der Verein unter den Grenzen von 50.000 Euro und für Kleinunternehmer bleibt.
- Lassen Sie sich von einer Steuerberatung beraten, wenn eine Grenze knapp wird.
Häufige Fragen
Muss ein gemeinnütziger Verein für ein Vereinsfest Steuern zahlen?
Ein gemeinnütziger Verein zahlt für ein Vereinsfest keine Körperschaft- und Gewerbesteuer, solange alle Einnahmen aus solchen Verkäufen im Jahr zusammen 50.000 Euro nicht übersteigen. Umsatzsteuer fällt nicht an, solange der Verein Kleinunternehmer ist. Über diesen Grenzen wird es steuerpflichtig.
Zählt bei der 50.000-Euro-Grenze für Vereine der Gewinn oder die Einnahme?
Bei der Grenze von 50.000 Euro zählen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer, nicht der Gewinn. Alles, was in die Kasse kommt, wird mitgerechnet, bevor Kosten abgezogen sind. Die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe des Vereins im Jahr werden zusammengezählt.
Wann ist ein Verein bei der Umsatzsteuer Kleinunternehmer?
Ein Verein ist Kleinunternehmer, wenn sein gesamter Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Dann berechnet er auf Verkäufe beim Fest keine Umsatzsteuer. Gerechnet wird mit dem Umsatz des ganzen Vereins, nicht nur des Festes.
Braucht ein Verein für den Bierausschank beim Fest eine Erlaubnis?
Hat der gemietete Saal keine eigene Erlaubnis für den Ausschank, braucht der Verein für das Fest eine vorübergehende Erlaubnis der Gemeinde. Schenkt der Wirt des Hauses aus, ist das nicht nötig. Fragen Sie die Gemeinde rechtzeitig, welche Frist für den Antrag gilt.
Muss ein Verein Musik auf dem Vereinsfest bei der GEMA anmelden?
Ja, ein Verein meldet Musik auf dem Vereinsfest bei der GEMA an, auch wenn nur Mitglieder kommen. Die GEMA nennt Vereinsfeste ausdrücklich als Beispiel für ihren Tarif für Musik vom Tonträger. Melden Sie die Musik vor dem Fest an.
