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Bürgerhaus oder Gemeindesaal mieten, so geht es

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Ein Bürgerhaus mieten Sie bei Ihrer Gemeinde, meist über das Rathaus oder die Verwaltung des Hauses. Als Einwohner haben Sie ein Recht, die Säle der Gemeinde im Rahmen ihrer Benutzungsordnung zu nutzen. Preis, Kaution, Endzeit und Absagefristen stehen dort. In Langenhagen kostet ein Saal 115 bis 250 Euro, dazu kommen 500 Euro Kaution.

Saalmiete in Langenhagen
115 bis 250 Euro
Stadt Langenhagen, Miet- und Benutzungsordnung, Stand 25. Februar 2024, Stand 25. Februar 2024
Kaution in Langenhagen
500 Euro
Stadt Langenhagen, Miet- und Benutzungsordnung, Stand 25. Februar 2024, Stand 25. Februar 2024
Kostenlose Absage in Langenhagen bis
6 Wochen vorher
Stadt Langenhagen, Miet- und Benutzungsordnung, Stand 25. Februar 2024, Stand 25. Februar 2024
Heller Saal eines Dorfgemeinschaftshauses mit Holzboden, gestapelten Stühlen und Klapptischen an der Wand und einer Durchreiche zur Küche
Viele Bürgerhäuser stellen Saal, Küche und Geschirr, das Essen bringen die Gäste selbst mit. Bild: KI generiert.

Wer darf ein Bürgerhaus mieten?

Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und Gemeindesäle gehören der Gemeinde. Sie sind öffentliche Einrichtungen, und die Einwohner dürfen sie nutzen. In Baden-Württemberg steht das zum Beispiel in der Gemeindeordnung: Die Einwohner sind berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde nach gleichen Grundsätzen zu benutzen.

Das Recht hat Grenzen. Nach einem Merkblatt der Thüringer Landesregierung gilt es nur im Rahmen des Zwecks, für den die Gemeinde den Saal bestimmt hat, und nur, solange der Saal frei ist. Diesen Zweck legt die Gemeinde meist in einer Benutzungsordnung fest. Erlaubt sie private Feiern, dürfen Sie als Einwohner den Saal dafür anfragen.

Wer nicht im Ort wohnt, hat diesen Anspruch nicht. Viele Gemeinden vermieten trotzdem an Auswärtige, oft zu einem höheren Preis oder nur mit Ausnahmegenehmigung. In Langenhagen in Niedersachsen etwa dürfen Einwohner, Grundbesitzer, Gewerbetreibende und Vereine aus der Stadt die Gemeinschaftshäuser nutzen, alle anderen brauchen eine Ausnahme.

Was kostet ein Bürgerhaus?

Was ein Bürgerhaus kostet, legt jede Gemeinde selbst fest. Die Preise stehen in einer Gebührenordnung oder Entgeltordnung, die meist auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist. Eine bundesweite Übersicht gibt es nicht.

Langenhagen zeigt, wie so eine Ordnung aussieht. Die Säle kosten dort 115 Euro im Brinker Park, 120 Euro in Schulenburg und 250 Euro für den großen Saal in Krähenwinkel. Für gewerbliche Nutzung verlangt die Stadt das Doppelte. Dazu kommt eine Kaution von 500 Euro, die Sie vorab überweisen.

Beispiel einer Gebührenordnung: Säle der Stadt Langenhagen, gültig seit 25. Februar 2024.
SaalMiete für eine private Feier
Brinker Park, Saal115 Euro
Schulenburg, Saal120 Euro
Krähenwinkel, großer Saal250 Euro

Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde, was im Preis steckt. Oft gehören Küche, Geschirr, Tische und Stühle dazu, die Reinigung manchmal nicht. Vereine aus dem Ort zahlen in manchen Gemeinden weniger.

Was steht in der Benutzungsordnung?

Die Benutzungsordnung ist das Regelwerk des Saals. Mit Ihrer Unterschrift unter den Mietvertrag erkennen Sie sie an. Lesen Sie sie deshalb vor der Anfrage, denn sie entscheidet, ob Ihre Feier dort überhaupt passt.

  • Wofür der Saal da ist, und ob private Feiern wie Hochzeit oder Geburtstag erlaubt sind
  • Wer mieten darf und wer Vorrang hat, etwa Vereine aus dem Ort
  • Miete, Kaution und was bei einer Absage fällig wird
  • Bis wann Musik laufen darf und ab wann die Nachtruhe gilt
  • Ob Sie Essen und Getränke selbst mitbringen dürfen
  • Wer reinigt, wer den Müll entsorgt und wann der Saal zurückgegeben wird

In Langenhagen zum Beispiel gelten ab 22 Uhr die üblichen Regeln gegen Lärm. Speisen und Getränke dürfen Sie dort mitbringen, und Sie geben den Saal sauber und ohne Schäden zurück. Ihren Müll entsorgen Sie selbst.

Wann bekommen Sie das Geld bei einer Absage zurück?

Auch bei der Absage gilt, was die Gemeinde in ihrer Ordnung festlegt. In Langenhagen ist eine Absage bis 6 Wochen vor dem Termin kostenlos. Zwischen 6 und 2 Wochen vorher zahlen Sie 50 Prozent der Miete, danach 100 Prozent.

Andere Gemeinden haben andere Fristen. Notieren Sie sich deshalb die Stichtage aus Ihrer Ordnung, sobald Sie den Saal gebucht haben. Wie eine solche Staffel in einem Vertrag mit einer privaten Location aussieht, erklärt der Ratgeber zum Vertrag für den Veranstaltungsraum.

Brauchen Sie für den Ausschank eine Erlaubnis?

Ein Bürgerhaus hat meist keinen eigenen Wirt. Verkaufen Sie Getränke an Ihre Gäste, etwa auf einem Vereinsfest mit Eintritt, brauchen Sie dafür unter Umständen eine vorübergehende Erlaubnis der Gemeinde. In Langenhagen verlangt die Stadt für gewerblichen Ausschank eine Anzeige nach dem niedersächsischen Gaststättengesetz.

Schenken Sie auf Ihrer privaten Feier kostenlos an Ihre eigenen Gäste aus, ist das kein Verkauf. Fragen Sie trotzdem bei der Gemeinde nach, welche Regeln im Saal gelten. Für Vereine mit Eintritt und Verkauf kommen Steuerfragen dazu, die der Ratgeber zum Vereinsfest im gemieteten Saal erklärt.

Passt ein Bürgerhaus zu Ihrer Feier?

Wohnen Sie in der Gemeinde, der das Bürgerhaus gehört?

Ja

Erlaubt die Benutzungsordnung private Feiern wie Ihre?

Ja

Fragen Sie den Saal an. Sie haben als Einwohner ein Recht auf Nutzung, solange er frei ist.

Nein

Dann vermietet die Gemeinde den Saal für Ihren Anlass nicht. Suchen Sie eine private Location.

Nein

Fragen Sie trotzdem an. Viele Gemeinden vermieten an Auswärtige, oft nur mit Ausnahme oder zu höherem Preis.

So mieten Sie ein Bürgerhaus in 5 Schritten

  1. Suchen Sie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde nach der Benutzungsordnung und der Gebührenordnung.
  2. Fragen Sie im Rathaus oder bei der Hausverwaltung, ob der Saal an Ihrem Termin frei ist.
  3. Stellen Sie den Antrag oder unterschreiben Sie den Mietvertrag und überweisen Sie die Kaution.
  4. Klären Sie Getränke, Musik, Endzeit und Reinigung, bevor Sie Einladungen verschicken.
  5. Lassen Sie sich den Saal bei der Übergabe zeigen und notieren Sie vorhandene Schäden.

Ein Bürgerhaus ist nur eine von vielen Möglichkeiten für eine private Feier. Einen Überblick über Gasthöfe, Säle und Hotels gibt der Ratgeber Feierlocation mieten.

Häufige Fragen

Darf ich als Einwohner das Bürgerhaus meiner Gemeinde für eine Feier mieten?

Ja, als Einwohner dürfen Sie das Bürgerhaus Ihrer Gemeinde nutzen, wenn die Benutzungsordnung Ihren Anlass erlaubt und der Saal frei ist. Die Gemeindeordnungen, etwa in Baden-Württemberg und Thüringen, geben Einwohnern ein Recht auf Nutzung der öffentlichen Einrichtungen. Einen bestimmten Termin garantiert dieses Recht aber nicht.

Was kostet es, ein Bürgerhaus für eine private Feier zu mieten?

Was ein Bürgerhaus kostet, legt jede Gemeinde in ihrer Gebührenordnung fest. In Langenhagen in Niedersachsen kosten die Säle 115 bis 250 Euro für eine private Feier, dazu kommen 500 Euro Kaution. Eine bundesweite Übersicht gibt es nicht.

Darf ich ein Bürgerhaus mieten, wenn ich nicht in der Gemeinde wohne?

Einen Anspruch auf das Bürgerhaus haben nur Einwohner der Gemeinde. Viele Gemeinden vermieten trotzdem an Auswärtige, manchmal nur mit Ausnahmegenehmigung oder zu einem höheren Preis. Fragen Sie im Rathaus nach den Regeln vor Ort.

Darf ich im Bürgerhaus eigene Getränke und eigenes Essen mitbringen?

In vielen Bürgerhäusern dürfen Sie Essen und Getränke selbst mitbringen, weil es dort keinen eigenen Wirt gibt. So ist es zum Beispiel in den Gemeinschaftshäusern der Stadt Langenhagen. Was in Ihrem Bürgerhaus gilt, steht in dessen Benutzungsordnung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraph 10 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, Rechtsstellung und Aufgaben der Gemeinde, mit dem Benutzungsrecht der Einwohner, dejure.org,
  2. Merkblatt Vermietung von öffentlichen Einrichtungen, mit Paragraph 14 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung, Thüringer Landesregierung, Ministerium für Wirtschaft,
  3. Miet- und Benutzungsordnung der Stadt Langenhagen für Dorfgemeinschaftshäuser und ihnen gleichstehende öffentliche Einrichtungen, gültig ab 25. Februar 2024, Stadt Langenhagen,
  4. Paragraph 12 Gaststättengesetz, Gestattung aus besonderem Anlass, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Paragraph 305b Bürgerliches Gesetzbuch, Vorrang der Individualabrede, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Wo künstliche Intelligenz mitgeholfen hat

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Locationseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Sie hat außerdem anhand der Namen die Einträge ausgewählt, die offensichtlich keine Eventlocation sind. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.