Wer darf ein Bürgerhaus mieten?
Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und Gemeindesäle gehören der Gemeinde. Sie sind öffentliche Einrichtungen, und die Einwohner dürfen sie nutzen. In Baden-Württemberg steht das zum Beispiel in der Gemeindeordnung: Die Einwohner sind berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde nach gleichen Grundsätzen zu benutzen.
Das Recht hat Grenzen. Nach einem Merkblatt der Thüringer Landesregierung gilt es nur im Rahmen des Zwecks, für den die Gemeinde den Saal bestimmt hat, und nur, solange der Saal frei ist. Diesen Zweck legt die Gemeinde meist in einer Benutzungsordnung fest. Erlaubt sie private Feiern, dürfen Sie als Einwohner den Saal dafür anfragen.
Wer nicht im Ort wohnt, hat diesen Anspruch nicht. Viele Gemeinden vermieten trotzdem an Auswärtige, oft zu einem höheren Preis oder nur mit Ausnahmegenehmigung. In Langenhagen in Niedersachsen etwa dürfen Einwohner, Grundbesitzer, Gewerbetreibende und Vereine aus der Stadt die Gemeinschaftshäuser nutzen, alle anderen brauchen eine Ausnahme.
Was kostet ein Bürgerhaus?
Was ein Bürgerhaus kostet, legt jede Gemeinde selbst fest. Die Preise stehen in einer Gebührenordnung oder Entgeltordnung, die meist auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist. Eine bundesweite Übersicht gibt es nicht.
Langenhagen zeigt, wie so eine Ordnung aussieht. Die Säle kosten dort 115 Euro im Brinker Park, 120 Euro in Schulenburg und 250 Euro für den großen Saal in Krähenwinkel. Für gewerbliche Nutzung verlangt die Stadt das Doppelte. Dazu kommt eine Kaution von 500 Euro, die Sie vorab überweisen.
| Saal | Miete für eine private Feier |
|---|---|
| Brinker Park, Saal | 115 Euro |
| Schulenburg, Saal | 120 Euro |
| Krähenwinkel, großer Saal | 250 Euro |
Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde, was im Preis steckt. Oft gehören Küche, Geschirr, Tische und Stühle dazu, die Reinigung manchmal nicht. Vereine aus dem Ort zahlen in manchen Gemeinden weniger.
Was steht in der Benutzungsordnung?
Die Benutzungsordnung ist das Regelwerk des Saals. Mit Ihrer Unterschrift unter den Mietvertrag erkennen Sie sie an. Lesen Sie sie deshalb vor der Anfrage, denn sie entscheidet, ob Ihre Feier dort überhaupt passt.
- Wofür der Saal da ist, und ob private Feiern wie Hochzeit oder Geburtstag erlaubt sind
- Wer mieten darf und wer Vorrang hat, etwa Vereine aus dem Ort
- Miete, Kaution und was bei einer Absage fällig wird
- Bis wann Musik laufen darf und ab wann die Nachtruhe gilt
- Ob Sie Essen und Getränke selbst mitbringen dürfen
- Wer reinigt, wer den Müll entsorgt und wann der Saal zurückgegeben wird
In Langenhagen zum Beispiel gelten ab 22 Uhr die üblichen Regeln gegen Lärm. Speisen und Getränke dürfen Sie dort mitbringen, und Sie geben den Saal sauber und ohne Schäden zurück. Ihren Müll entsorgen Sie selbst.
Wann bekommen Sie das Geld bei einer Absage zurück?
Auch bei der Absage gilt, was die Gemeinde in ihrer Ordnung festlegt. In Langenhagen ist eine Absage bis 6 Wochen vor dem Termin kostenlos. Zwischen 6 und 2 Wochen vorher zahlen Sie 50 Prozent der Miete, danach 100 Prozent.
Andere Gemeinden haben andere Fristen. Notieren Sie sich deshalb die Stichtage aus Ihrer Ordnung, sobald Sie den Saal gebucht haben. Wie eine solche Staffel in einem Vertrag mit einer privaten Location aussieht, erklärt der Ratgeber zum Vertrag für den Veranstaltungsraum.
Brauchen Sie für den Ausschank eine Erlaubnis?
Ein Bürgerhaus hat meist keinen eigenen Wirt. Verkaufen Sie Getränke an Ihre Gäste, etwa auf einem Vereinsfest mit Eintritt, brauchen Sie dafür unter Umständen eine vorübergehende Erlaubnis der Gemeinde. In Langenhagen verlangt die Stadt für gewerblichen Ausschank eine Anzeige nach dem niedersächsischen Gaststättengesetz.
Schenken Sie auf Ihrer privaten Feier kostenlos an Ihre eigenen Gäste aus, ist das kein Verkauf. Fragen Sie trotzdem bei der Gemeinde nach, welche Regeln im Saal gelten. Für Vereine mit Eintritt und Verkauf kommen Steuerfragen dazu, die der Ratgeber zum Vereinsfest im gemieteten Saal erklärt.
Wohnen Sie in der Gemeinde, der das Bürgerhaus gehört?
Erlaubt die Benutzungsordnung private Feiern wie Ihre?
Fragen Sie den Saal an. Sie haben als Einwohner ein Recht auf Nutzung, solange er frei ist.
Dann vermietet die Gemeinde den Saal für Ihren Anlass nicht. Suchen Sie eine private Location.
Fragen Sie trotzdem an. Viele Gemeinden vermieten an Auswärtige, oft nur mit Ausnahme oder zu höherem Preis.
So mieten Sie ein Bürgerhaus in 5 Schritten
- Suchen Sie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde nach der Benutzungsordnung und der Gebührenordnung.
- Fragen Sie im Rathaus oder bei der Hausverwaltung, ob der Saal an Ihrem Termin frei ist.
- Stellen Sie den Antrag oder unterschreiben Sie den Mietvertrag und überweisen Sie die Kaution.
- Klären Sie Getränke, Musik, Endzeit und Reinigung, bevor Sie Einladungen verschicken.
- Lassen Sie sich den Saal bei der Übergabe zeigen und notieren Sie vorhandene Schäden.
Ein Bürgerhaus ist nur eine von vielen Möglichkeiten für eine private Feier. Einen Überblick über Gasthöfe, Säle und Hotels gibt der Ratgeber Feierlocation mieten.
Häufige Fragen
Darf ich als Einwohner das Bürgerhaus meiner Gemeinde für eine Feier mieten?
Ja, als Einwohner dürfen Sie das Bürgerhaus Ihrer Gemeinde nutzen, wenn die Benutzungsordnung Ihren Anlass erlaubt und der Saal frei ist. Die Gemeindeordnungen, etwa in Baden-Württemberg und Thüringen, geben Einwohnern ein Recht auf Nutzung der öffentlichen Einrichtungen. Einen bestimmten Termin garantiert dieses Recht aber nicht.
Was kostet es, ein Bürgerhaus für eine private Feier zu mieten?
Was ein Bürgerhaus kostet, legt jede Gemeinde in ihrer Gebührenordnung fest. In Langenhagen in Niedersachsen kosten die Säle 115 bis 250 Euro für eine private Feier, dazu kommen 500 Euro Kaution. Eine bundesweite Übersicht gibt es nicht.
Darf ich ein Bürgerhaus mieten, wenn ich nicht in der Gemeinde wohne?
Einen Anspruch auf das Bürgerhaus haben nur Einwohner der Gemeinde. Viele Gemeinden vermieten trotzdem an Auswärtige, manchmal nur mit Ausnahmegenehmigung oder zu einem höheren Preis. Fragen Sie im Rathaus nach den Regeln vor Ort.
Darf ich im Bürgerhaus eigene Getränke und eigenes Essen mitbringen?
In vielen Bürgerhäusern dürfen Sie Essen und Getränke selbst mitbringen, weil es dort keinen eigenen Wirt gibt. So ist es zum Beispiel in den Gemeinschaftshäusern der Stadt Langenhagen. Was in Ihrem Bürgerhaus gilt, steht in dessen Benutzungsordnung.
