Gilt das Jugendschutzgesetz auf einer privaten Feier?
Das kommt auf den Ort an. Das Jugendschutzgesetz gilt in Gaststätten, in Geschäften und sonst in der Öffentlichkeit. Feiern Sie in Ihrem eigenen Haus oder Garten, gilt es nicht. Mieten Sie dagegen einen Saal in einer Gaststätte, einer Diskothek oder bei einem anderen Wirt, gilt es auch dann, wenn nur geladene Gäste kommen.
Das Jugendamt der Stadt Nürnberg sagt dazu deutlich: Auch eine geschlossene Gesellschaft in einer Gaststätte kann das Jugendschutzgesetz nicht aushebeln, selbst wenn vorher Namenslisten abgegeben werden. Feiern mit mehr als 50 Personen, die sich nicht persönlich kennen, sind nach diesem Merkblatt gar keine geschlossene Gesellschaft. Ein Abiball mit mehreren Jahrgängen und Freunden fällt deshalb fast immer darunter.
Wie lange dürfen Jugendliche auf der Feier bleiben?
Wie lange Jugendliche bleiben dürfen, hängt vom Alter ab und davon, ob Eltern dabei sind. Ab 16 dürfen sie ohne Begleitung bis 24 Uhr in der Gaststätte und auf einer öffentlichen Tanzveranstaltung bleiben. Unter 16 dürfen sie sich ohne Begleitung nur zwischen 5 Uhr und 23 Uhr in einer Gaststätte aufhalten, um zu essen oder zu trinken. Mit Eltern oder einer beauftragten erwachsenen Person gibt es keine Uhrzeit, ab der sie gehen müssen.
| Alter und Begleitung | In der Gaststätte | Auf einer Tanzveranstaltung |
|---|---|---|
| Unter 16, ohne Begleitung | Nur von 5 Uhr bis 23 Uhr zum Essen oder Trinken | Nicht erlaubt |
| 16 und 17, ohne Begleitung | Bis 24 Uhr | Bis 24 Uhr |
| Mit Eltern oder beauftragter Person über 18 | Ohne Zeitgrenze | Ohne Zeitgrenze |
Eine beauftragte Person ist ein Erwachsener über 18, dem die Eltern die Aufsicht für den Abend übertragen haben. Im Alltag heißt das oft Muttizettel. Die beauftragte Person muss tatsächlich auf den Jugendlichen achten. Ein Zettel für eine Person, die gar nicht da ist, oder ein Erwachsener, der für eine ganze Gruppe unterschreibt, reicht nicht.
Was dürfen Jugendliche auf der Feier trinken?
Bier, Wein und Sekt dürfen Jugendliche ab 16 trinken. Mit 14 oder 15 ist das nur erlaubt, wenn Vater oder Mutter dabei sind, eine beauftragte Person reicht dafür nicht. Schnaps, Likör und Mischgetränke mit Schnaps gibt es erst ab 18. Rauchen und E-Zigaretten sind unter 18 ebenfalls nicht erlaubt.
- Unter 14: kein Alkohol, auch nicht in Begleitung der Eltern
- 14 und 15: Bier, Wein und Sekt nur, wenn Vater oder Mutter dabei sind
- 16 und 17: Bier, Wein und Sekt, aber kein Schnaps und keine Mischgetränke mit Schnaps
- Ab 18: alle Getränke
Wer haftet, wenn gegen den Jugendschutz verstoßen wird?
Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist in einer Gaststätte immer der Wirt verantwortlich, so das Jugendamt Nürnberg. Das Gesetz nennt Veranstalter und Gewerbetreibende, die gegen die Regeln für Aufenthalt, Tanz und Alkohol verstoßen. Ihnen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Aber auch Sie als Gastgeber sind nicht außen vor. Ordnungswidrig handelt außerdem jeder Erwachsene über 18, der einem Jugendlichen etwas verschafft oder erleichtert, was das Gesetz verbietet. Wer einem 16-Jährigen einen Schnaps reicht, handelt also selbst ordnungswidrig. Rechnen Sie deshalb damit, dass die Location Ausweise kontrolliert, Armbänder nach Alter vergibt oder Gäste unter 18 um Mitternacht nach Hause schickt.
Was gilt für Abiball und 18. Geburtstag?
Beim Abiball und beim 18. Geburtstag feiern Gäste unter und über 18 zusammen. Das ist erlaubt, braucht aber Planung. Gäste mit 16 und 17 Jahren müssen um 24 Uhr gehen, wenn keine Eltern oder beauftragte Person bei ihnen sind. Wer jünger als 16 ist, braucht für den ganzen Abend eine Begleitung.
Für Tanzveranstaltungen kann das Jugendamt Ausnahmen bei den Uhrzeiten erlauben. Das Jugendamt Nürnberg zum Beispiel prüft jeden Einzelfall und verlangt den Antrag mindestens vier Wochen vor der Feier. Fragen Sie beim Jugendamt Ihrer Stadt nach, ob und wie es solche Ausnahmen erteilt.
Ist der Gast mindestens 16 Jahre alt?
Sind Vater, Mutter oder eine beauftragte Person über 18 bei ihm?
Ja, er darf bleiben. Die Begleitperson muss tatsächlich auf ihn achten.
Nein, er muss um 24 Uhr gehen.
Sind Vater, Mutter oder eine beauftragte Person über 18 bei ihm?
Ja, er darf bleiben, Alkohol aber nur mit Vater oder Mutter ab 14.
Nein, er darf ohne Begleitung gar nicht feiern, in der Gaststätte höchstens bis 23 Uhr zum Essen.
So planen Sie eine Feier mit Gästen unter 18
- Schreiben Sie auf, wie viele Gäste unter 16 und wie viele unter 18 kommen.
- Sprechen Sie mit der Location über Ausweiskontrolle, Armbänder nach Alter und den Ausschank.
- Bitten Sie Eltern jüngerer Gäste, selbst mitzukommen oder eine erwachsene Person schriftlich zu beauftragen.
- Legen Sie fest, wer um 24 Uhr die Gäste unter 18 ohne Begleitung verabschiedet und wie sie nach Hause kommen.
- Bieten Sie genug alkoholfreie Getränke an und stellen Sie Schnaps nicht frei zugänglich hin.
Wie Sie eine Location für Geburtstag, Jugendweihe oder Konfirmation finden, erklärt der Ratgeber Feierlocation mieten. Welche Erlaubnisse eine Feier im gemieteten Saal sonst noch braucht, steht im Ratgeber zu den Genehmigungen für die Eventlocation.
Häufige Fragen
Gilt das Jugendschutzgesetz auch auf einer privaten Feier im gemieteten Saal?
Ja, das Jugendschutzgesetz gilt auch auf einer privaten Feier, wenn Sie den Saal in einer Gaststätte oder bei einem anderen Wirt mieten. Eine geschlossene Gesellschaft ändert daran nichts. Nur in Ihren eigenen privaten Räumen gilt es nicht.
Bis wann dürfen 16-Jährige auf einer Feier in der Gaststätte bleiben?
16-Jährige dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr auf einer Feier in der Gaststätte bleiben. Sind Vater, Mutter oder eine beauftragte Person über 18 dabei, dürfen sie länger bleiben. Die Begleitperson muss tatsächlich auf sie achten.
Dürfen 16-Jährige auf einer Feier Alkohol trinken?
Ja, 16-Jährige dürfen auf einer Feier Bier, Wein und Sekt trinken. Schnaps, Likör und Mischgetränke mit Schnaps sind erst ab 18 erlaubt. Mit 14 oder 15 ist Bier, Wein oder Sekt nur in Begleitung von Vater oder Mutter erlaubt.
Reicht ein Muttizettel, damit ein 15-Jähriger auf dem Abiball bleiben darf?
Ein Muttizettel reicht, wenn die beauftragte Person über 18 ist und den 15-Jährigen an dem Abend tatsächlich beaufsichtigt. Alkohol darf der 15-Jährige damit aber nicht trinken, das ist nur in Begleitung von Vater oder Mutter erlaubt. Ein Zettel für eine Person, die gar nicht da ist, gilt nicht.
Wer zahlt das Bußgeld bei einem Verstoß gegen den Jugendschutz auf der Feier?
Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro droht vor allem dem Wirt oder Veranstalter, der für den Jugendschutz verantwortlich ist. Ordnungswidrig handelt aber auch jeder Erwachsene, der einem Jugendlichen etwas Verbotenes verschafft, etwa einen Schnaps. Als Gastgeber sind Sie also nicht außen vor.
