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Raummiete

Raummiete ist der Preis dafür, dass Sie eine Location für Ihre Feier oder Tagung nutzen dürfen. Was darin steckt, ist von Location zu Location verschieden. Manchmal gehören Stuhlhussen, Kerzenständer oder ein Beamer dazu, manchmal nur der leere Raum. Catering, Getränke und Personal sind meist eigene Posten.

Begriff
Raummiete
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Manche Locations verlangen statt der Miete einen Mindestumsatz. Sie zahlen dann einen Mindestbetrag für Essen und Getränke, und dieser Betrag ersetzt die Miete. Restaurants arbeiten eher so, Schlösser und Burgen berechnen meist eine Raummiete. Rechnen Sie mit Ihrer Gästezahl durch, was günstiger ist.

Mietpreise nennt das Verzeichnis nicht, weil OpenStreetMap, eine freie Weltkarte, die Freiwillige pflegen, sie nicht kennt. Fragen Sie deshalb bei jeder Anfrage nach dem Preis für Ihren Termin, und lassen Sie sich schriftlich zeigen, was in der Miete steckt. Verhandeln lohnt sich: Manchmal bekommen Sie Extras dazu oder dürfen Ihren eigenen Caterer mitbringen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Eventlocation-Preise: Zusatzkosten richtig planen, Event Arena,
  2. Mindestumsatz oder Raummiete? Was ist besser?, Weddingbible,

Wo künstliche Intelligenz mitgeholfen hat

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Locationseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Sie hat außerdem anhand der Namen die Einträge ausgewählt, die offensichtlich keine Eventlocation sind. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

So melden Sie einen Fehler

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Location und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.