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Korkgeld

Korkgeld ist eine Gebühr, die eine Location verlangt, wenn Sie eigene Getränke mitbringen. Sie gleicht aus, dass die Location an diesen Getränken nichts verdient. Bei Feiern mit eigenem Caterer verlangen manche Locations eine Pauschale je Gast, die ebenfalls Korkgeld heißt. Ein Cateringvermittler nennt dafür in Berlin 8 bis 25 Euro.

Begriff
Korkgeld
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Die Höhe beruht auf einer freien Vereinbarung mit der Location, Sie können also verhandeln. Bei Getränken kann sie mehr als die Hälfte des Preises betragen, den die Location selbst für dieselben Getränke verlangt. Bei Gruppen unter 30 Personen fällt das Korkgeld je Kopf stärker ins Gewicht, dann lohnt sich ein eigener Caterer oft nicht.

Der Name kommt von den gezogenen Korken, denn oft zählt die Zahl der geöffneten Flaschen. Ob eine Location Korkgeld verlangt und wie viel, zeigt das Verzeichnis nicht, weil OpenStreetMap, eine freie Weltkarte, die Freiwillige pflegen, keine Preise kennt. Fragen Sie bei jeder Anfrage nach, ob Korkgeld anfällt und was es abdeckt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Korkengeld, Wikipedia,
  2. Externes Catering Berlin: Was in Eventlocations erlaubt ist, Egora Catering,

Wo künstliche Intelligenz mitgeholfen hat

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Locationseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Sie hat außerdem anhand der Namen die Einträge ausgewählt, die offensichtlich keine Eventlocation sind. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

So melden Sie einen Fehler

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Location und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.