EventlocationsIndex

Glossar

Tellergeld

Tellergeld ist eine Gebühr, die eine Location verlangt, wenn Sie Essen selbst mitbringen und dafür ihr Geschirr benutzen. Ein Hochzeitsratgeber nennt dafür meist 1 bis 1,50 Euro je Person, selten mehr als 3 Euro. Manche sagen auch Gabelgeld dazu.

Begriff
Tellergeld
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Tellergeld spielt vor allem dann eine Rolle, wenn Sie eine eigene Hochzeitstorte oder ein eigenes Buffet mitbringen. Bei der Torte gehören nach dem Ratgeber meist auch Kühlung und Servieren dazu. Ob die Location Tellergeld verlangt, hängt davon ab, wie sie das Mitbringen von Essen handhabt.

Tellergeld betrifft das Essen, Korkgeld die Getränke, und beide können im Angebot stehen. Über den Betrag lässt sich oft reden. Der Ratgeber nennt ein Beispiel: Die Location verzichtet auf Tellergeld für die Torte, und Sie bestellen dafür ein paar Nachspeisen bei ihr. Welche Locations Tellergeld verlangen, zeigt das Verzeichnis nicht, weil OpenStreetMap, eine freie Weltkarte, die Freiwillige pflegen, keine Preise kennt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Tellergeld, Wikipedia,
  2. Wieso gibt es Tellergeld und Korkgeld bei der Hochzeit?, Blogmax,

Wo künstliche Intelligenz mitgeholfen hat

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Locationseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Sie hat außerdem anhand der Namen die Einträge ausgewählt, die offensichtlich keine Eventlocation sind. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

So melden Sie einen Fehler

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Location und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.