EventlocationsIndex

Glossar

Caterer-Bindung

Caterer-Bindung bedeutet, dass die Location vorschreibt, wer bei Ihnen Essen und Getränke liefert. Entweder muss es ihr eigener Caterer sein, was manche Hauspflicht nennen, oder einer aus einer festen Liste. Andere Locations erlauben einen eigenen Caterer gegen eine Gebühr wie Korkgeld. Was gilt, steht im Mietvertrag.

Begriff
Caterer-Bindung
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Ein Cateringvermittler beschreibt für Berlin drei Modelle. Bei der Hauspflicht stellt die Location den Caterer. Beim Korkgeld-Modell dürfen Sie einen eigenen mitbringen und zahlen dafür eine Pauschale. Bei freier Wahl entfällt beides. Hotels und Restaurants mit Eventraum bestehen meist auf der Hauspflicht, Museen arbeiten oft mit Listen, Open-Air-Flächen bieten häufig freie Wahl.

Klären Sie die Cateringfrage vor der Unterschrift, denn danach gilt der Vertrag. Eine mündliche Zusage reicht nicht, wenn im Vertrag eine Hauspflicht steht. Wenn Sie schon einen Caterer haben, lassen Sie sich seine Zulassung schriftlich bestätigen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Externes Catering Berlin: Was in Eventlocations erlaubt ist, Egora Catering,

Wo künstliche Intelligenz mitgeholfen hat

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Locationseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Sie hat außerdem anhand der Namen die Einträge ausgewählt, die offensichtlich keine Eventlocation sind. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

So melden Sie einen Fehler

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Location und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.