Wie viele Gäste passen in Ihren Saal?
Bestuhlungsarten und wie viele Gäste jede fasst
Ein Saal mit 250 Quadratmetern darf höchstens 250 Gäste an Tischen fassen (Gala, Parlamentarisch, U-Form) und 500 Gäste in Stuhlreihen. Beim Stehempfang rechnet die Vorschrift mit mindestens 500 Gästen. Grund ist die Rechenregel mit 1 Gast je Quadratmeter an Tischen, 2 Gäste in Reihen und mindestens 2 Gäste im Stehen. Sie gilt für Säle mit mehr als 200 Gästen.
Fläche und Bestuhlung bestimmen die Gästezahl
- Tragen Sie die Fläche des Saals ein und wählen Sie, wie Ihre Gäste sitzen oder stehen. Das Ergebnis steht sofort daneben.
- Bei Tischen und Stuhlreihen ist die Gästezahl eine Obergrenze und keine Empfehlung. Beim Stehen setzt die Vorschrift mindestens 2 Gäste je Quadratmeter an.
- Die Vorschrift gilt nur für Säle mit mehr als 200 Gästen. Für kleinere Säle nennt sie keine Höchstzahl, dann fragen Sie die Location.
- Verbindlich ist die Regel Ihres Bundeslandes. Jedes Land hat seine eigene Versammlungsstättenverordnung, die Rechenregeln hier folgen dem Muster der Bauminister der Länder. Die genehmigte Gästezahl nennt die Location.
Wie groß ist der Saal, und wie sitzen Ihre Gäste?
Zählen Sie nur die Fläche, die Ihre Gäste betreten dürfen. Räume ohne Zutritt für Gäste, etwa die Küche, rechnen Sie nicht mit.
Höchstens 250 Gäste darf ein Saal mit 250 Quadratmetern in der Bestuhlung Gala (runde Tische) fassen.
- Fläche je Gast
- 1 Quadratmeter
- Fluchtwege mindestens
- 1,5 Meter breit
Für diesen Saal gilt die Sicherheitsvorschrift, weil er nach ihrer Rechnung mehr als 200 Gäste fasst. Sie verlangt einen genehmigten Plan, der zeigt, wo Tische, Stühle und Fluchtwege stehen.
Die Zahl im genehmigten Plan darf die Location nicht überschreiten, und sie kann niedriger sein als diese Rechnung. Fragen Sie die Location danach.
Die Vorschrift zählt an Tischen 1 Gast je Quadratmeter
In einem Saal mit 250 Quadratmetern zählt die Vorschrift je nach Bestuhlung 250 bis 500 Gäste. An Tischen (Gala, Parlamentarisch, U-Form) sind es 250 Gäste, in Stuhlreihen 500 Gäste, und beim Stehempfang setzt sie mindestens 500 Gäste an.
Fluchtwege, in der Vorschrift Rettungswege genannt, sind die Türen und Gänge, über die Ihre Gäste den Saal verlassen. Sie müssen für je 200 Personen mindestens 1,2 Meter breit sein, Zwischenwerte sind erlaubt. Das ergibt bei 250 Gästen eine Breite von 1,5 Meter und bei 500 Gästen von 3 Meter.
| Bestuhlung | Gäste bei 250 Quadratmetern | Fluchtweg mindestens |
|---|---|---|
| Gala (runde Tische)Sitzplätze an Tischen, 1 Gast je Quadratmeter | 250 | 1,5 Meter |
| Parlamentarisch (Tischreihen zur Bühne)Sitzplätze an Tischen, 1 Gast je Quadratmeter | 250 | 1,5 Meter |
| U-Form (Tische im Hufeisen)Sitzplätze an Tischen, 1 Gast je Quadratmeter | 250 | 1,5 Meter |
| Reihen (Stuhlreihen ohne Tische)Sitzplätze in Reihen, 2 Gäste je Quadratmeter | 500 | 3 Meter |
| Stehempfang (Stehen ohne feste Plätze)Stehplätze, mindestens 2 Gäste je Quadratmeter | mindestens 500 | 3 Meter |
So sehen die 5 Bestuhlungsarten im Saal aus
Gala (runde Tische)
Runde Tische mit oft acht bis zehn Plätzen. An jedem Tisch sitzt eine Tischgesellschaft, dazwischen bleiben Wege für Gäste und Service. So wird bei Hochzeiten und Jubiläen meist gefeiert. Wo die Vorschrift gilt, soll der Abstand von Tisch zu Tisch mindestens 1,5 Meter betragen.
Parlamentarisch (Tischreihen zur Bühne)
Lange Tischreihen hintereinander, alle Gäste sehen nach vorn zur Bühne oder zur Leinwand. Jeder Gast hat einen Tisch zum Schreiben vor sich. Diese Anordnung passt zu Tagungen und Schulungen.
U-Form (Tische im Hufeisen)
Die Tische bilden ein großes U, die Gäste sitzen außen herum und sehen einander an. Die Mitte bleibt frei. Deshalb sitzen bei gleicher Fläche in der Praxis weniger Gäste im Saal, obwohl die Vorschrift wie bei jeder Tischbestuhlung mit 1 Gast je Quadratmeter zählt.
Reihen (Stuhlreihen ohne Tische)
Stuhlreihen ohne Tische, alle Stühle stehen nach vorn gerichtet, wie bei einer freien Trauung oder einem Vortrag. Weil kein Tisch Platz braucht, zählt die Vorschrift hier 2 Gäste je Quadratmeter statt 1 Gast an Tischen. Stühle, die nur für die Veranstaltung aufgestellt werden, müssen in jeder Reihe fest miteinander verbunden sein. In Gaststätten gilt das nicht.
Stehempfang (Stehen ohne feste Plätze)
Stehtische und freie Fläche, die Gäste stehen mit einem Glas in der Hand, wie beim Sektempfang vor dem Essen. Die Vorschrift setzt hier mindestens 2 Gäste je Quadratmeter an. Die Zahl ist also ein unterer Ansatz und keine Höchstzahl.
Ein Sitzplatz in Stuhlreihen ist mindestens 0,5 Meter breit
Für Stuhlreihen legt die Vorschrift Mindestmaße fest. Zwischen zwei Reihen bleiben mindestens 0,4 Meter Durchgang frei. Höchstens 30 Reihen bilden einen Block, und hinter und zwischen den Blöcken verlaufen Gänge, die mindestens 1,2 Meter breit sind. Seitlich eines Gangs stehen höchstens 10 Sitzplätze nebeneinander. Diese Maße gelten für Säle mit mehr als 200 Gästen.
Für Säle mit mehr als 200 Gästen gelten eigene Sicherheitsregeln
Die Sicherheitsvorschrift für Versammlungsstätten gilt für Säle, die nach ihrer Rechnung mehr als 200 Gäste fassen. Sie gilt auch für mehrere Räume mit gemeinsamen Fluchtwegen, die zusammen darüber liegen. Bei genau 200 Gästen gilt sie noch nicht.
Ob ein Saal darüber liegt, hängt nicht davon ab, wie viele Gäste Sie einladen. Es zählt, wie viele Gäste der Saal nach der Rechnung der Vorschrift fasst.
Für einen solchen Saal verlangt die Vorschrift einen genehmigten Plan, der zeigt, wo Tische, Stühle und Fluchtwege stehen. Die Location darf die genehmigte Gästezahl nicht überschreiten und die genehmigte Anordnung nicht ändern.
Die genehmigte Gästezahl nennt nur die Location
Die Zahlen hier folgen der Rechenregel der Vorschrift. Wie viele Gäste die Location wirklich einlassen darf, steht in ihrem genehmigten Plan und kann niedriger sein. Verbindlich ist immer die Regel des Bundeslandes, in dem die Location steht.
Diese 3 Quellen belegen die Zahlen und Regeln
- Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), Fassung Juli 2014, Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz, Quelle, abgerufen am 2026-09-26.
- Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung, Volltext im Vorschriftensystem des Landes Brandenburg, Quelle, abgerufen am 2026-10-03.
- Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg, Paragraph 1 Anwendungsbereich, Quelle, abgerufen am 2026-09-26.